15 Millionen Euro Hilfe für Kinos und Film- und Fernsehbranche

Umfangreiches Hilfspaket aller deutschen Filmförderungen soll direkte und indirekte Folgen der Corona-Krise abfedern

27. März 2020

Die Filmförderungen der Länder und des Bundes haben sich auf ein umfangreiches Hilfsprogramm in Höhe von zunächst 15 Millionen Euro geeinigt, um die ebenfalls von der Corona-Krise betroffene Film- und Medienbranche zu unterstützen.

Kultur und Wissenschaft

Die Filmförderungen der Länder und des Bundes haben sich auf ein umfangreiches Hilfsprogramm in Höhe von zunächst 15 Millionen Euro geeinigt, um die ebenfalls von der Corona-Krise betroffene Film- und Medienbranche zu unterstützen.
 
Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei und für Medien zuständiger Staatssekretär, erklärt hierzu: „Die Corona-Krise trifft auch die Film- und Fernsehbranche mit Wucht. Es ist wichtig, hier jetzt schnell und unbürokratisch zu helfen, um die Folgen der Krise abzufedern. Daher freut es mich besonders, dass sich die Filmförderanstalten aller Länder und des Bundes schnell auf eine gemeinsame Unterstützung einigen konnten, die da greift, wo es am dringendsten nötig ist.“
 
Das Maßnahmenprogramm der Bundes- und Länderförderer umfasst unter anderem:

  • Mehrkosten beim Abbruch geförderter Filmprojekte sollen nach Möglichkeit nicht zu Rückforderung von bereits ausgezahlten Mitteln führen. Mehrkosten, die aufgrund einer Verschiebung der Produktion entstehen, sollen durch einen gemeinschaftlichen Hilfsfonds aller Förderer anteilig getragen werden. Die Höhe des Hilfsfonds soll zunächst 15 Millionen Euro betragen.
  • Auch der Filmverleih ist aktuell sehr betroffen, da keine Filme in die Kinos kommen können. Um wirtschaftliche Härten aufgrund dieser Situation abzufedern, sollen auch die Verleih-Unternehmen Sonderunterstützung erfahren.
  • Kinos sollen durch die Filmförderungsanstalt des Bundes unterstütz werden, etwa durch Stundung von Abgaben und Darlehensrückzahlungen. Das Zukunfts­programm Kino von Bund und Ländern, das für Investitionen in Kinos gedacht ist, wird nach Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien so verändert, dass durch Anpassung der Fördersätze und der Eigenbeteiligung den Kinos entgegenge­kommen wird.
  • Von den Filmförderungen wurde zudem beschlossen, dass bereits terminierte Fördersitzungen nach Möglichkeit stattfinden sollen, um den Produktions­unternehmen Planungssicherheit für die Zeit nach der Corona-Krise zu geben.
Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen hat zudem bereits eine Soforthilfe für die nordrhein-westfälischen Kinos gestartet, die durch die Schließung in besonderer Weise betroffen sind: Kinos, die im Jahr 2019 mit dem Kinoprogrammpreis NRW ausgezeichnet wurden, erhalten nachträglich eine Aufstockung der Prämien in Höhe von 5.000 Euro.
 
Staatssekretär Nathanael Liminski: „Die Soforthilfen für unsere Kinos in Nordrhein-Westfalen garantieren gemeinsam mit dem jetzt verabschiedeten Hilfspaket von Bund und Ländern eine erste unmittelbar greifende Liquiditätshilfe. Jetzt geht es darum, die Maßnahmen zeitnah und unbürokratisch auf den Weg zu bringen.“
 
Die Einzelheiten zu dem Maßnahmenprogramm der Bundes- und Länderförderer, der Förderung von nordrhein-westfälischen Kinos und Informationen zur Beantragung der Hilfe finden Sie unter www.filmstiftung.de

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