100 Jahre Volksbildung: Land stellt Weichen für zukunftssichere Weiterbildung
Staatssekretär Klaus Kaiser stellt Eckpunkte zur Gesetzesnovellierung vor – Kaiser: Weiterbildung leistet unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben
Anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Volkshochschulen über die Perspektiven der Weiterbildung im Land informiert – und die Eckpunkte zur geplanten Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt.
Anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Volkshochschulen über die Perspektiven der Weiterbildung im Land informiert – und die Eckpunkte zur geplanten Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt.
„Die Volkshochschulen leisten unverzichtbare Beiträge für das Zusammenleben und das demokratische Miteinander in unserem Land. Sie stehen seit 1919 für das Recht auf Bildung – und fördern den Zusammenhalt und die gesellschaftliche Teilhabe aller. Die Angebote reichen von Sprach- und Integrationskursen über politische Bildung bis hin zum Nachholen von Schulabschlüssen oder beruflicher Weiterbildung“, sagte Staatssekretär Kaiser. „Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wollen wir die vielfältige Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen stärken und die bundesweite Vorbildrolle ausbauen – damit sie weiterhin schnell auf gesellschaftliche Herausforderungen wie die Digitalisierung oder die Integration von Zugewanderten reagieren kann.“
In Nordrhein-Westfalen sind rund 130 der bundesweit über 900 Volkshochschulen angesiedelt. Um die Weiterbildung zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, wird das Land das Weiterbildungsgesetz modernisieren. Das Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zum neuen Weiterbildungsgesetz wurde am 25. Juni 2019 vom Kabinett gebilligt. Es setzt u.a. folgende Schwerpunkte:
- Volksbildung bleibt kommunale Pflichtaufgabe, die durch eine verlässliche Finanzierung des Landes abgesichert wird;
- Stärkung und Absicherung für Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen zur Integration junger Erwachsener in die Arbeitswelt;
- Innovationspauschale für neue Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Sozialraumorientierung, aufsuchende Bildungsarbeit und Erschließung neuer Zielgruppen;
Barbara Lorenz-Allendorff, 1. stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen, unterstützt die Novelle des Weiterbildungsgesetzes. „Für die Entwicklung neuer Bildungsformate benötigen die Volkshochschulen freie Ressourcen. Der Ansatz der Landesregierung, das Innovationspotenzial der Weiterbildung zu stärken, ist in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen nur folgerichtig und unbedingt zu begrüßen."
Die Landesregierung und der Landtag haben bereits nach der Landtagswahl 2017 wichtige finanzielle Impulse zur Stärkung der Weiterbildung gesetzt:
- Bereits 2017 hat die neue Landesregierung die Kürzungen in der gesetzlichen Weiterbildungsfinanzierung zurückgenommen. Das macht rund fünf Millionen. Euro jährlich mehr für die Weiterbildung.
- Darüber hinaus werden die finanziellen Mittel für die allgemeine Weiterbildung jährlich dynamisiert, um die Qualität der Weiterbildungsangebote zu sichern und zu steigern: Für 2019 ist eine erste Steigerung um zwei Millionen Euro vorgesehen. Diese Dynamisierung soll fortgeschrieben werden, für 2020 ist ein Plus von vier Millionen Euro geplant. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 steigen die Zuschüsse um rund 25 Millionen Euro.
- Damit die Landesorganisationen ihre Mitgliedseinrichtungen für das Lehren und Lernen im digitalen Wandel qualifizieren können, hat der Landtag die finanzielle Förderung von 300.000 Euro im Jahr 2017 auf eine Million Euro im Jahr 2019 erhöht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, sie haben im Jahr 2017 rund 257.000 Bildungsveranstaltungen mit 3,6 Millionen Teilnahmefällen und 6,9 Millionen Unterrichtstunden durchgeführt. Träger der rund 130 Volkshochschulen sind die Kommunen, Träger der weiteren Einrichtungen sind vielfältige gesellschaftliche Akteure wie Kirchen, Gewerkschaften, der organisierte Sport, parteinahe Stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen.
„In ihrer 100-jährigen Geschichte haben die Volkshochschulen immer wieder ihre hohe Veränderungskompetenz bewiesen. Auf aktuelle gesellschaftliche Trends oder berufliche Anforderungen, wie zum Beispiel beim Thema Digitalisierung, reagieren die Volkshochschulen zeitnah und auf hohem Niveau“, sagte Volker Heckner, Leiter der VHS Duisburg.
Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im August 1919 ist die Volksbildung erstmals verfassungsrechtlich verankert worden. Das ist die Geburtsstunde der Volkshochschulen, die in Folge dieser Entscheidung zahlreich entstehen. Auch auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 1919 Weiterbildungsstätten gegründet, etwa in Essen, Köln, Lünen, Duisburg, Recklinghausen, Düsseldorf, Iserlohn, der Region Rur-Eifel, Gelsenkirchen oder Oberhausen.
Das komplette Eckpunktepapier zur Novellierung des Weiterbildungsgesetzes finden Sie hier.