Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Berufsleben: Minister Laumann übergibt Förderbescheid in Höhe von rund 10 Millionen Euro an Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) für das Projekt „Übergangsbegleitung“
Die Corona-Situation macht es notwendig, Schülerinnen und Schülern der Abgangsjahrgänge von Haupt-, Sekundar-, Real- und Gesamtschulen im Schuljahr 2021/2022 noch enger auf ihrem Weg in eine Ausbildung zu unterstützen und zu begleiten.
Die Corona-Situation macht es notwendig, Schülerinnen und Schülern der Abgangsjahrgänge von Haupt-, Sekundar-, Real- und Gesamtschulen im Schuljahr 2021/2022 noch enger auf ihrem Weg in eine Ausbildung zu unterstützen und zu begleiten. Dazu finanziert das Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes zusätzliche so genannte Übergangsbegleitungen. Diese stehen den jungen Menschen bei der Ausbildungsplatzsuche, der Bewerbungsphase und der Begleitung in eine Ausbildung zur Seite.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann übergibt in Düsseldorf Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer der LGH, zur Umsetzung des Projekts „Übergangsbegleitung“ einen Förderbescheid in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Im Rahmen des Termins tauscht der Minister sich auch mit Dr. Alexandros Nikolaidis, Projektleitung „Übergangsbegleitung“ der LGH, Gabriele Leßel, Abteilungsleiterin Kreishandwerkerschaft Mettmann und Oliver Than, Abteilungsleiter Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) Duisburg über Erfahrungen und Herausforderungen der beruflichen Orientierung, Berufswahl und des Eintritts junger Menschen ins Berufsleben aus. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen:
Zeit: Dienstag, 21. Dezember 2021, 12.30 Uhr,
Ort: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Florence-Nightingale-Saal, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Alle Gäste vor Ort müssen den Nachweis des 2 G-Status (geimpft, genesen) erbringen. Am Eingang wird der Nachweis in Verbindung mit dem Personalausweis kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Testnachweis um ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests handeln muss. Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Tel. 0211 / 855 3118, E-Mail: presse@mags.nrw.de.
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