Auslandsaufenthalte von Lehrern im Partnerland fördern
Die Basis jeglicher Motivation für Partnerland und -sprache ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht. Sprache kann am besten von muttersprachigen Lehrkräften gelehrt werden. Ein besonderes Anliegen des Bevollmächtigten für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit ist es daher, die Mobilität von Lehrkräften zwischen beiden Ländern zu fördern und bestehende Mobilitätshemmnisse weiter abzubauen.
Für Lehramtsstudenten besteht die Möglichkeit, einen der doppelt-qualifizierenden (binationalen) Studiengänge zu absolvieren, die über die Deutsch-Französische Hochschule angeboten werden. Dort erlangen Studierende auf der deutschen und französischen Seite einen Master und können sich auf das französische Schulzugangsauswahlverfahren vorbereiten.
Kürzere Aufenthalte in Frankreich
Für kürzere Aufenthalte während oder nach dem Studium gibt es verschiedene Austauschprogramme:
- Über das Fremdsprachenassistentenprogramm informiert der Pädagogische Austauschdienst.
- Austausche für Grundschullehrer werden vom Deutsch-Französischen Jugendwerk angeboten.
- Auch nach dem Eintritt in den Beruf ist ein Austausch- und Hospitationsprogramm eine lohnende Erfahrung und bietet die Möglichkeit, seine berufliche Sicht zu erweitern und etwaige Vorurteile und Klischees zu korrigieren.
Längerfristige Aufenthalte
Grundsätzlich ist es für deutsche Hochschulabsolventen zwar möglich, überall in der EU und damit auch in Frankreich zu arbeiten. Denn Bürger aus anderen EU-Staaten dürfen gegenüber den eigenen Staatsangehörigen nicht benachteiligt werden.
Verbeamtung in Frankreich
Wenn deutsche Lehrkräfte in Frankreich verbeamtet werden wollen, müssen sie sich - wie jeder französische Bewerber - einem Auswahlverfahren unterziehen (Concours). Der Concours ist eine Auswahlprüfung, zu der man nur zugelassen wird, wenn man zuvor ein Hochschulstudium absolviert hat. Das Auswahlverfahren schließt mit dem „Certificat d’aptitude à l’enseignement secondaire“ (CAPES). Die Prüfung ist auf das französische Erziehungssystem zugeschnitten und wird während des Studiums in Frankreich inhaltlich vorbereitet. Informationen zur Vorbereitung auf den Concours sind auf der Website des Centre national d’enseignement à distance erhältlich.
Befristet arbeiten
Um für einen befristeten Zeitraum in Frankreich zu bleiben, kann man sich auch als Lehrkraft an deutschen Schulen in Frankreich bewerben und sich in Deutschland bis zu sechs Jahren beurlauben lassen. Während dieser Zeit bleibt der deutsche Beamtenstatus erhalten. Für die Beurlaubung ist das jeweilige Schulamt im Heimatbundesland zuständig. Plätze an deutschen Schulen im Ausland vermittelt das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Man kann auch als angestellte Deutschlehrkraft einen meist befristeten Vertrag mit einem französischen Schulbezirk (Académie) für eine französische Schule abschließen. Um die jeweiligen Einstellungsbedingungen zu erfragen, sollte man sich direkt an die französische Académie der Wunschregion wenden oder sich an sein Landesschulamt wenden - fast alle Bundesländer haben Partnerschaften mit französischen Académies.
Hospitations- und Austauschberichte
Lehrer, die sich an einem französischen Austausch- oder Hospitationsprogramm beteiligen, kann es in den Norden, Osten, Westen oder in den Süden Frankreichs verschlagen, aber alle haben eines gemeinsam: sie kommen in der Regel zufrieden, manchmal begeistert, auf jeden Fall motiviert zurück in ihrer Schule.
Über folgende Links können Sie Evaluationen einsehen und Erfahrungsberichte lesen:
- L’ÉCHANGE FRANCO-ALLEMAND DES ENSEIGNANTS DU PREMIER DEGRÉ
- Deutsch-französischer Grundschullehreraustausch
Weiterführende Informationen