E-Rechnung in NRW
Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.
Mit der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU (Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Ausschreibungen) wurde, als Reaktion auf eine Vielzahl der verwendeten und nicht interoperablen Datenformate, regulativ in die Entwicklung in diesem Bereich eingegriffen. Durch die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Norm (EN 16931) für elektronische Rechnungen sowie die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung dieser Rechnungen bei oberschwelligen Vergaben wurde die Möglichkeit zu effizientem Handeln geschaffen.
In Deutschland wurden durch den IT-Planungsrat die strukturellen Grundlagen geschaffen, um die Umsetzung auf Länderebene interoperabel zu gestalten. Hierzu gehört der Beschluss des IT-Planungsrats vom 22.06.2017, dass der Standard XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland ist.
E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen
Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber betreibt das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal.
Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit eine Rechnung im Format XRechnung zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail ist möglich.
Nach Durchführung von technischen Prüfungen werden die Rechnungen an Empfängerpostfächer weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung geschieht nach Abholung durch den jeweiligen Rechnungsempfänger.
Weitere Informationen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger zum Umgang mit E-Rechnungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter vergabe.nrw.de.