Einen Teil der Medizinstudienplätze vergibt Nordrhein-Westfalen nach einem eigens entwickelten Auswahlverfahren an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden: Das ist der Kern der Landarztquote, die das Land zum Wintersemester 2019/2020 als erstes Bundesland eingeführt hat.