Gesundheitsminister Laumann zieht erste Bilanz: Landarztquote ist ein Erfolgsprojekt mit Vorbildcharakter

3.349 Bewerbungen auf 528 Studienplätze seit Einführung vor rund drei Jahren

29. Dezember 2021
Arzt im Dienst

Zum Wintersemester 2019/2020 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Landarztquote (LAQ) eingeführt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Zum Wintersemester 2019/2020 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Landarztquote (LAQ) eingeführt. Rund drei Jahre nach Inkrafttreten des Landarztgesetzes Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) zieht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine erste positive Zwischenbilanz: Laut aktuellem Bericht zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen haben sich in den bisher sechs Bewerbungsaufrufen (Winter- und Sommersemester) insgesamt 3.349 Personen auf 528 zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätzen im Rahmen der Landarztquote beworben. Mit Stand Dezember 2021 haben 495 Studierende ihre Zulassung nach der LAQ erhalten. 15 Personen haben sich in Nordrhein-Westfalen (möglicherweise wegen Mehrfachbewerbung in einem anderen Bundesland) nicht immatrikuliert. Sieben Personen haben das Studium abgebrochen. Aktuell sind 473 Studierende im Rahmen der LAQ an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen immatrikuliert. Weitere (26) werden ihren Studienplatz nach Abgabe der Verpflichtungserklärung zum Sommersemester 2022 antreten. Im Durchschnitt aller Bewerberauswahlverfahren kamen auf einen Studienplatz etwa sieben Bewerbungen.

„Die Landarztquote ist sehr erfolgreich angelaufen und hat sich fest etabliert. Mittlerweile haben auch andere Bundesländer nachgezogen und die Landarztquote nach dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen eingeführt. Das Interesse und die Nachfrage sind weiterhin groß. Die Tatsache, dass so viele junge Menschen bereit sind, sich nach ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region mit Versorgungsproblematik niederzulassen, stimmt mich optimistisch. Die Einführung der Landarztquote ist neben Maßnahmen wie dem Hausarztaktionsprogramm, der Gründung der neuen Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld sowie der Verdopplung von Medizinstudienplätzen an der Universität Witten-Herdecke ein weiterer wichtiger Baustein, um eine möglichst wohnortnahe hausärztliche Versorgung auch in Zukunft zu erhalten. Auf den Erfolg können wir stolz sein. Durch die Medizinische Fakultät OWL konnten wir die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Rahmen der Landarztquote sogar aktuell auf 182 Studienplätze pro Jahr erhöhen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Im Schnitt sind die Bewerberinnen und Bewerber rund 23 Jahre alt. 72 Prozent haben zum Zeitpunkt der Bewerbung in Nordrhein-Westfalen gewohnt. Bei den Bewerbungen überwiegt der Anteil an Frauen mit 63 Prozent.

Von den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern haben 36 Prozent einen erfolgreich bestandenen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einem durchschnittlichen Punktwert von 94,6 vorgelegt. 45 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber wiesen eine anerkennungsfähige Tätigkeit (z.B. im Rettungswesen oder Pflegefachberufen) von durchschnittlich 36 Monaten nach. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung lag bei 2,3.

Die ersten Studierenden schließen ihr Studium frühestens im Sommersemester 2027 ab und beginnen dann die fachärztliche Weiterbildung.

„Von den rund 11.000 Hausärztinnen und Hausärzten, die in Nordrhein-Westfalen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind mehr als die Hälfte älter als 55 Jahre. Diese Hausärztinnen und Hausärzte werden voraussichtlich in den kommenden 10 bis 15 Jahren altersbedingt in den Ruhestand gehen und aus der Versorgung ausscheiden. Wenn wir das heutige Versorgungsniveau erhalten wollen, dürfen wir nicht nachlassen und müssen die hausärztliche Versorgung weiter stärken“, erklärt Minister Laumann.

Die nächste Bewerbungsphase startet am 1. März 2022 für das Wintersemester 2022/2023. Alle Informationen zur Landarztquote und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Hintergrund:

Im Rahmen einer Vorabquote werden 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Aktuell stehen pro Jahr 182 Studienplätze zur Verfügung (156 im Wintersemester und 26 im Sommersemester). Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote ist das Landeszentrum Gesundheit (LZG). 

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.

Grundlage der Landarztquote Nordrhein-Westfalen bildet das am 18. Dezember 2018 vom Landtag verabschiedete LAG NRW.

Gemäß § 7 LAG NRW ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag bis zum 31. Dezember 2021 über die Erfahrung mit dem Gesetz zu berichten.

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