Schulferien in Nordrhein-Westfalen
Ferientermine für Nordrhein-Westfalen
Schulferien werden von den Ländern bestimmt und sind somit auch für Nordrhein-Westfalen individuell. Für die Sommerferien haben sich die Länder über Kultusministerkonferenz abgestimmt.
Alle Informationen zu den Schulferien in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung abrufbar.
Bewegliche Ferientage in Nordrhein-Westfalen
Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2025/26, 2026/27 und 2027/28) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden.
Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zu Schulferien
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.