Thomas Hunsteger-Petermann unterstützt interkommunale und regionale Zusammenarbeit
Thomas Hunsteger-Petermann, mehr als 21 Jahre lang Oberbürgermeister der Stadt Hamm und unter anderem Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen, bringt seine langjährige kommunale Erfahrung künftig auf der Landesebene als Leiter der Stabstelle Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit ein.
Thomas Hunsteger-Petermann, mehr als 21 Jahre lang Oberbürgermeister der Stadt Hamm und unter anderem Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen, bringt seine langjährige kommunale Erfahrung künftig auf der Landesebene als Leiter der Stabstelle Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit ein. Er übernimmt die neue Aufgabe „Interkommunale und regionale Zusammenarbeit“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das hat das Kabinett am Dienstag, 13. April 2021, beschlossen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert unter anderem innovative Modelle der interkommunalen Zusammenarbeit mit einem eigenen Landesprogramm und beabsichtigt, dieses Themenfeld zu intensivieren.
„Kommunalpolitik ist meine große Leidenschaft. Ich freue mich sehr darauf, beratend und unterstützend bei der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit tätig werden zu können. Viele der Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in den Gemeinden, Kreisen und Städten kenne ich persönlich, so dass ich meine Tätigkeit auch als Türöffner für neue Ideen betrachte“, sagt Thomas Hunsteger-Petermann.
Zur Person und Aufgabe:
Thomas Hunsteger-Petermann war von 1999 bis 2020 Oberbürgermeister der Stadt Hamm. Von 2002 bis 2020 war er Mitglied im Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen und zuletzt von 2018 bis 2020 dessen Vorsitzender. Hunsteger-Petermann wird im Zuge seiner Aufgabe eine zentrale Ansprechpartnerfunktion für Belange der interkommunalen und regionalen Kooperation wahrnehmen, Kooperationsprozesse in Kommunen unterstützen und begleiten sowie kooperationsinteressierte Kommunen auch im Hinblick auf mögliche Förderoptionen beraten. Des Weiteren wird er bei der Weiterentwicklung gesetzgeberischer Grundlagen für die interkommunale Kooperation mitwirken. Die Aufgabe umfasst eine 20-stündige Wochentätigkeit befristet bis zum Ende der Legislaturperiode und ist in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B2 vergütet.
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