„Soforthilfe Sport“ für notleidende Sportvereine in der Corona-Krise

Bereits rund zwei Millionen Euro für über 250 Anträge genehmigt

23. April 2020
Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt

Ein Lichtblick für viele Schatzmeister: Eine Woche nach dem offiziellen Start für das Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Landessportbund NRW bereits rund zwei Millionen Euro aus dem vorhandenen Zehn-Millionen-Topf an notleidende Sportvereine zur Überweisung veranlasst.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ein Lichtblick für viele Schatzmeister: Eine Woche nach dem offiziellen Start für das Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat der Landessportbund NRW bereits rund zwei Millionen Euro aus dem vorhandenen Zehn-Millionen-Topf an notleidende Sportvereine zur Überweisung veranlasst. Das genehmigte Geld verteilt sich auf bislang mehr als 250 Anträge. Für die konkreten Unterstützungsleistungen werden 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs gewährt. Es gilt eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Antrag.
 
„Diese Gelder sollen unseren Sportvereinen dabei helfen, ihre erfolgreiche Arbeit trotz der schwierigen Umstände fortsetzen zu können. Jeder Euro dient dabei als weiterer Beweis, dass wir dem Sport in unserem Land fest zur Seite stehen“, sagte Sport-Staatssekretärin Andrea Milz.
 
„Die Resonanz zeigt, dass solche Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den organisierten Sport weitgehend unbeschadet durch diese Krisenzeiten zu führen“, betonte LSB-Präsident Stefan Klett.
 
Als Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe gilt ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins beziehungsweise des Verbands oder Bunds in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Sämtliche finanziellen Mittel werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt, das zuständige LSB-Referat übernimmt die Bearbeitung der Anträge sowie die zeitnahe Auszahlung. Anträge können noch bis zum 15. Mai 2020 gestellt werden.
 
 
 

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