Radschnellwege werden Landesstraßen gleichgestellt
Kabinett beschließt Änderung des Straßen- und Wegegesetzes
Die Landesregierung will künftig Radschnellwege als neue Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ einführen. Dazu hat das Landeskabinett die Eckpunkte für die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes beschlossen. „Nordrhein-Westfalen ist damit einmal mehr Schrittmacher in Sachen Radverkehr.“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek nach der Kabinettssitzung.
Die Landesregierung will künftig Radschnellwege als neue Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ einführen. Dazu hat das Landeskabinett die Eckpunkte für die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes beschlossen. „Nordrhein-Westfalen ist damit einmal mehr Schrittmacher in Sachen Radverkehr. Mit dem Radschnellweg Ruhr, dessen erster Abschnitt seit Ende November im neuen Ausbaustandard fertig gestellt ist, und unseren fünf Siegerprojekten aus dem Landeswettbewerb sind wir in Sachen Radverkehr die Avantgarde der Republik. Die beschlossene Gesetzesänderung ist der konsequente nächste Schritt“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek nach der Kabinettssitzung.
Radschnellwege sollen den veränderten Funktions- und Leistungsansprüchen des stetig wachsenden und dank Pedelecs beschleunigten Fahrradverkehrs gerecht werden. Radschnellwege schaffen attraktive Verbindungen für einen gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Alltags- und Pendlerverkehr, sie entlasten Straßen und ÖPNV, ihnen kommt eine den Landesstraßen vergleichbare regionale Verkehrsbedeutung zu.
Mit der Aufnahme der neuen Kategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ fallen diese Strecken analog zu Landesstraßen in die Baulast des Landes. Bei Großstädten mit mehr als 80.000 Einwohnern trägt die Baulast für die Ortsdurchfahrten die jeweilige Stadt. „Für den Bau werden wir aber den Kommunen mit entsprechenden Fördermitteln unter die Arme greifen“, so Groschek. Dazu sind im Entwurf des Landeshaushalts 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung Ansätze vorgesehen, aus denen die Planung und die laufende Unterhaltung sowie der Bau von Radschnellverbindungen in der Baulast des Landes finanziert und der Bau von Radschnellverbindungen in kommunaler Baulast (Ortsdurchfahrten) gefördert werden können. Von 2016 bis 2019 steigen diese Ansätze von 1,5 auf 5 Millionen Euro.
Im nächsten Schritt wird das Verkehrsministerium zu einer Verbändeanhörung zur geplanten Gesetzesänderung einladen. Dazu sollen der Städtetag und der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD NRW), der ADAC Nordrhein, der Zweirad-Industrie-Verband e. V. (ZIV), der Verbund Service und Fahrrad e. V. (VSF) sowie die Bezirksregierungen und der Landesbetrieb Straßen.NRW gehört werden.
Anschließend soll der Entwurf in den Landtag zur Beratung und Entscheidung eingebracht werden.