Praktikertreffen der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen zur Verkehrsdatenspeicherung
Gemeinsamer Appell der Praxis: Wir fordern die Wiedereinsetzung der ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland!
Auf Einladung der drei Justizminister/innen Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen), Eva Kühne-Hörmann (Hessen) und Barbara Havliza (Niedersachsen) sind heute Praktiker von Staatsanwaltschaften der drei Länder zusammengekommen, um in einem Symposium über die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung zu diskutieren.
Auf Einladung der drei Justizminister/innen Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen), Eva Kühne-Hörmann (Hessen) und Barbara Havliza (Niedersachsen) sind heute Praktiker von Staatsanwaltschaften der drei Länder zusammengekommen, um in einem Symposium über die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung zu diskutieren.
Minister Peter Biesenbach: „Wir wollen nicht hinnehmen, dass wir in vielen Fällen Spuren nicht weiterverfolgen können, weil Daten gelöscht sind. Wenn wir schwere Delikte im Netz aktiv bekämpfen wollen, brauchen wir das richtige Handwerkszeug.“
Nach dem Symposium traten Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Köln, Andreas May, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität in Frankfurt am Main, und Carsten Rosengarten von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle vor die Presse und appellierten: „Wir Ermittler fordern die Wiedereinsetzung der ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland!“
Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie in Deutschland faktisch ausgesetzt, obwohl der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden hat, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität auch für IP-Adressen zulässig ist.
Alle Beteiligten wiesen besonders darauf hin, dass es bei der Verkehrsdatenspeicherung nicht um die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Inhalten gehe, wie es der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ suggeriert habe. Es gehe um IP-Adressen, also lediglich um digitale Spuren, die vergleichbar seien mit Fingerabdrücken im realen Leben. Hier seien weitere Verarbeitungsschritte notwendig, um Rückschlüsse auf die realen Personen hinter diesen Daten ziehen zu können. Und dies auch nur bei Straftaten von einigem Gewicht und nach richterlicher Anordnung. Die Beteiligten wünschten sich daher, dass die heutige Veranstaltung zu einer Versachlichung der Debatte beiträgt.
Eva Kühne-Hörmann unterstützte die Forderung der Praktiker: „Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erwarten die Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung und nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt dies erst recht. Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Unsere Ermittler haben häufig große Schwierigkeiten, die Täter zu ermitteln, wenn diese im Internet keine Informationen von sich preisgeben. In diesen Fällen ist der digitale Fußabdruck häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen. Es ist völlig unbefriedigend, dass ohne die Verkehrsdatenspeicherung ausschließlich die Täter geschützt werden und nicht die Opfer.“
Barbara Havliza ergänzte: „Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass wir in Deutschland immer wieder auf Hinweise von unseren Partnern aus dem Ausland angewiesen sind, um insbesondere Täter von Kindesmissbrauch verfolgen und Opfer schützen zu können. Dass wir es in Europa in den vergangenen zehn Jahren nicht geschafft haben, uns rechtlich so aufzustellen, dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen, stellt unsere Strafverfolger vor große Probleme. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Oktober dürfen wir als kleine Kehrtwende des Gerichts zugunsten einer erweiterten Zulässigkeit der Verkehrsdatenspeicherung verstehen. Immerhin und endlich, muss man sagen.“
Peter Biesenbach sagte: „Ich begrüße es sehr, dass der Europäische Gerichtshof eine generelle Speicherung von IP-Adressen möglich macht. Nichts anderes wollen wir. Wir möchten nicht irgendwelche Daten von Kleinkriminellen sammeln, wir möchten aber bei schweren Delikten wie zum Beispiel bei Kindesmissbrauch auf die Daten zugreifen können. Wir können manchmal Hinweise aus den USA zum Beispiel nicht weiterverfolgen, weil die zugehörigen Daten schon nach kürzester Zeit gelöscht sind. Wer aber effektive Verfolgung wünscht, muss den Ermittlern das nötige Handwerkszeug an die Hand geben. Damit geht eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks und Entdeckungsrisikos einher, die viele Täter abschrecken kann.“