Ministerin Steffens: Prostitution lässt sich nicht verbieten – Rechte der Sexarbeiterinnen stärken

8. Oktober 2014
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Mit der Übergabe seines Abschlussberichtes an Emanzipationsministerin Barbara Steffens hat der „Runde Tisch Prostitution NRW“ seine Tätigkeit beendet. Der rund 100 Seiten starke Bericht dokumentiert die umfassende Aufarbeitung der Thematik, enthält Positionierungen zu politisch umstrittenen Fragen sowie Empfehlungen. Dabei beleuchtet er verschiedenste Formen der Prostitution und widmet den dynamischen Veränderungen des Marktes besondere Aufmerksamkeit. „Prostitution lässt sich nicht verbieten, und Prostitution ist auch kein Beruf wie jeder andere. Aber wer diese Tätigkeit ausüben will, soll dies unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun können“, erklärte Ministerin Steffens bei Entgegennahme des Berichts.

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Runder Tisch Prostitution legt Abschlussbericht vor

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Mit der Übergabe seines Abschlussberichtes an Emanzipationsministerin Barbara Steffens hat der „Runde Tisch Prostitution NRW“ seine Tätigkeit beendet. Der rund 100 Seiten starke Bericht dokumentiert die umfassende Aufarbeitung der Thematik, enthält Positionierungen zu politisch umstrittenen Fragen sowie Empfehlungen. Dabei beleuchtet er verschiedenste Formen der Prostitution und widmet den dynamischen Veränderungen des Marktes besondere Aufmerksamkeit.

„Prostitution lässt sich nicht verbieten, und Prostitution ist auch kein Beruf wie jeder andere. Aber wer diese Tätigkeit ausüben will, soll dies unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun können“, erklärte Ministerin Steffens bei Entgegennahme des Berichts. „In bundesweit bisher einzigartiger Weise hat der Runde Tisch zum Thema Prostitution einen Fundus an Wissen zusammengetragen, der nicht zuletzt in der gegenwärtigen Debatte um eine Reform des Prostitutionsgesetzes wichtige Impulse geben kann. Klar ist: Durch Stigmatisierung und Verbote werden vorhandene Probleme nicht gelöst. Notwendig ist eine sehr differenzierte Auseinandersetzung“, so Steffens weiter.

„Zahlreiche Mythen, Klischees und Vorurteile, die wir alle zu Prostitution im Kopf haben, stehen einer unvoreingenommenen Befassung mit der Thematik entgegen. Das wurde auch uns am Runden Tisch erst nach und nach bewusst“, berichtete die Leiterin des Runden Tisches, Claudia Zimmermann-Schwartz. „Deshalb fiel es mir als Abteilungsleiterin Frauenpolitik zunächst nicht leicht, Bordellbetreiber anzuhören oder auch Freier dazu einzuladen. Es ging uns aber darum, eine wissensbasierte ethische Debatte zu führen und nicht über Menschen zu sprechen, sondern mit ihnen“, so Zimmermann-Schwartz.

Der Runde Tisch wurde auf Beschluss der Landesregierung vom 14. Dezember 2010 eingerichtet. In 14 Sitzungen wurden über 70 Sachverständige gehört. Dem Gremium gehören die zuständigen Ministerien, Beratungsstellen, kommunale Vertretungen sowie zwei Prostituierte an.

Aus dem Bericht:

Straßenprostitution bestimmt durch ihre Sichtbarkeit das öffentliche Bild der Prostitution, aber nach Schätzungen von Fachleuten arbeiten nur rund zehn Prozent der Prostituierten in diesem Segment. Laufhäuser, Eroscenter, S/M-Studios, Bars, Clubs, Anbahnungslokale, Pornokinos, Saunen oder Massageinstitute sind ebenso Orte für Prostitution wie Geschäftshäuser - zu über 50 Prozent sind es aber private Wohnungen.

Die Gesamtzahl der Prostituierten in Nordrhein-Westfalen lässt sich nach übereinstimmender Auskunft sämtlicher gehörter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nicht belastbar bestimmen - Schätzungen liegen zwischen 25.000 und 45.000.

Während die allgemeine Vorstellung vor allem von der weiblichen Prostituierten und dem männlichen Freier ausgeht, werden mannmännliche Prostitution (geschätzt rund zehn Prozent) oder auch die Prostitution transsexueller Menschen (geschätzt sechs Prozent) in nicht unerheblichem Maße nachgefragt.

Für die These, mit dem Prostitutionsgesetz des Bundes von 2002 sei der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gestiegen, fand der Runde Tisch keinen Beleg.

Notwendig ist die Regulierung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben, um die Zuverlässigkeit von Betreibern sowie einen Mindeststandard für Arbeitsbedingungen und Hygiene sicherzustellen.

Gefordert sind Regelungen, die der rasanten Veränderung der Angebote Rechnung trägt. Eine Regulierung muss auf diese unterschiedlichen Betriebskonzepte ausgerichtet sein und insbesondere ausbeuterischen Prostitutionsformen sowie solchen, die die sexuelle Selbstbestimmung gefährden, Einhalt gebieten.

Wichtigster Faktor für die dynamischen Veränderungen des Marktes ist das Internet. Nicht nur die Werbung für sexuelle Dienstleistungen hat sich weitestgehend ins Netz verlagert, Anbahnung und Vermittlung erfolgen ebenso virtuell. Das Angebot vergrößert sich ständig, es wird differenzierter und transparenter. Neben Internetplattformen, die auf Regionen und spezielle Sparten zugeschnitten sind, bilden sich zunehmend interaktive Foren, in denen auch direkte Kommunikation stattfindet. Inserentinnen und Inserenten stellen selbst Inhalte ein in Form von Chats, Sex-Cams, Fotos und Texten, wobei die Ansprüche der User ständig steigen; häufig erfolgt  eine Einbeziehung (etwa in Form von sogenannten „Versteigerungen“, Bewertungstools usw.).

Kommunale Konzepte zur Schaffung von Räumen, in denen Straßenprostitution sicher unter Wahrung der schützenswerten Interessen anderer ausgeübt werden kann, sind erforderlich,  bei denen die Interessen aller Beteiligten (Anwohner/innen, Prostituierte, Kunden, Ordnungs- und Gesundheitsamt, Polizei, Beratungsstellen) eingebunden werden.

Eines der Haupthindernisse für eine professionelle, sich selbst schützende Ausübung der Prostitution liegt in der immer noch bestehenden starken Stigmatisierung. Prostituierte sehen sich nach wie vor gezwungen, ein Doppelleben zu führen, es fehlt an Vertrauen in Polizei und Behörden. Nicht selten werden vorherige soziale Bezüge abgebrochen, gerade dadurch ergibt sich die viel zitierte „Haltekraft des Milieus“. Erforderlich ist eine differenzierte öffentliche Debatte über Prostitution, die die Entscheidung von Menschen für eine Tätigkeit in der Prostitution akzeptiert.

Restriktiven Maßnahmen wie etwa verpflichtenden gesundheitlichen Untersuchungen oder einer gesetzlichen Kondompflicht erteilt der Runde Tisch eine klare Absage, da diese rechtlich problematisch, ungeeignet, stigmatisierend und sogar kontraproduktiv sind. Der Runde Tisch hält statt dessen Angebote einer zielgruppengerechten Prävention für notwendig, die auch das Umfeld einschließlich der Kunden einbeziehen. Sinnvoll seien auch aufsuchende Arbeit und offene Sprechstunden von Gesundheitsämtern, wie sie bereits jetzt an einigen Orten erfolgreich angeboten werden.

Der komplette Abschlussbericht kann bestellt und heruntergeladen werden unter www.mgepa.nrw.de/publikationen, Bitte die Bestellnummer 148 eingeben. Telefonische Bestellungen sind möglich bei Nordrhein-Westfalen direkt unter der Nummer 0211 – 837 1001. Bitte die Veröffentlichungsnummer angeben.

Der Abschlussbericht des Rundes Tisches Prostitution ist auch direkt auf der Internetseite des MGEPA abrufbar unter http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/emanzipation/frauen/RTP_Abschlussbericht.pdf.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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