Minister Reul begrüßt Verbot von „Sturm- /Wolfsbrigade 44“

Minister Reul: Der Staat duldet keinen Rechtsextremismus und Antisemitismus

1. Dezember 2020
Herbert Reul, Minister des Innern

Minister Herbert Reul begrüßt das Verbot des Vereins „Sturm- /Wolfsbrigade 44“.

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Minister Herbert Reul begrüßt das Verbot des Vereins „Sturm- /Wolfsbrigade 44“. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verein am Morgen bundesweit verboten und ihm jede Tätigkeit untersagt. Zudem wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt. „Ich bin Bundesinnenminister Horst Seehofer sehr dankbar, dass er erneut konsequent gegen eine rechtsextremistische Vereinigung vorgeht. Der Staat zeigt einmal mehr, dass er ein starker Rechtsstaat ist und gerade auch in Corona-Zeiten Rechtsextremismus und Antisemitismus nicht duldet. Sehnsuchtsphantasien nach einem nationalsozialistischen Staat werden bereits im Keim erstickt“, so Reul.
 
Maßnahmen fanden in mehreren Bundesländern statt. In Nordrhein-Westfalen waren drei Objekte in Winterberg und Medebach von den Vollzugsmaßnahmen betroffen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums in den frühen Morgenstunden zugestellt. Ziel der Durchsuchung ist auch, weitere Beweismittel für die Aktivitäten der Vereinigung zu sichern. Dabei wurden verschiedene IT-Asservate gefunden, zum Beispiel Mobiltelefone und Drogen.
 
Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden sehen den Verein als eine gewaltorientierte rechtsextremistische Gruppierung. Bei Demonstrationen treten die Mitglieder beispielsweise in entsprechender Kleidung mit NS-Symbolik auf und äußern sich mit eindeutig rechtsextremistischen und antisemitischen Parolen. Deutschlandweit gibt es elf Mitglieder in dem Verein, darunter zwei aus Nordrhein-Westfalen. „Das ist widerwärtigste Nazi-Symbolik und -Rhetorik und richtet sich gegen unsere demokratischen Prinzipien. Der Staat zeigt klare Kante gegen Rechts“, sagte Reul.
 
Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
 

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