Landeskabinett beschließt Verbesserungen am Finanzierungsprogramm „Gute Schule“

Kommunen sollen künftig 18 Monate mehr Zeit haben für den Nachweis der Mittelverwendung / Minister Lienenkämper: „Wir schaffen Freiraum und Planungssicherheit.“

3. Juli 2018

Das Landeskabinett hat am heutigen Nachmittag Verbesserungen am von der NRW.Bank organisierten Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Bislang mussten die Kommunen innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung der Kreditkontingente nachweisen, wofür sie die Mittel verwenden wollen. Nun möchte das Land diese Frist auf 48 Monate verlängern. Die Fristverlängerung soll rückwirkend für alle Kredite gelten und muss noch vom Landtag beschlossen werden.

Finanzen

Das Landeskabinett hat am heutigen Nachmittag Verbesserungen am von der NRW.Bank organisierten Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Bislang mussten die Kommunen innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung der Kreditkontingente nachweisen, wofür sie die Mittel verwenden wollen. Nun möchte das Land diese Frist auf 48 Monate verlängern. Die Fristverlängerung soll rückwirkend für alle Kredite gelten und muss noch vom Landtag beschlossen werden.
 
„Wir geben den Kommunen künftig vier Jahre Zeit und damit deutlich mehr Freiraum bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen“, kommentierte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, den Kabinettbeschluss. „Damit schaffen wir Planungssicherheit. Unsere Städte und Gemeinden können das erhaltene Geld jetzt mit mehr Ruhe in ihre Schulgebäude investieren.“
 
Um nachvollziehen zu können, welche Maßnahmen besonders gut greifen und wo unter Umständen Nachbesserungsbedarf besteht, hat das Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung zudem entschieden, im kommenden Jahr unter Federführung des Ministeriums der Finanzen eine Zwischenbilanz vorzunehmen. „Dann werden wir sehen, ob weitere Anpassungen an der Programmausgestaltung nötig sind“, kündigte Minister Lienenkämper an.

Hintergrund

Das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ wurde im September 2016 ins Leben gerufen. Förderungsberechtigt sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihnen stehen in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 500 Millionen Euro pro Jahr als Kredite zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Sanierung und Modernisierung der Schulen, aber auch dem Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur. Noch bis November 2018 können die Kommunen die Kreditkontingente für das Jahr 2017 beantragen. Danach werden die Kredite für das Jahr 2018 frei. Anträge nimmt die landeseigene NRW.BANK entgegen, welche die Darlehen zur Verfügung stellt. In diesem Jahr hat die NRW.BANK bisher weit mehr als 100 Kreditanträge bewilligt.
 

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