Klare Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel / Mehr Spielerschutz durch strenge Regeln, Zentralisierung und Transparenz
Ministerpräsident Laschet: Der Glücksspielstaatsvertrag zeigt exemplarisch die ganze Kraft und Stärke des Föderalismus
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 28. April 2021, dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zugestimmt. Damit haben nach jahrelangen Verhandlungen alle 16 Bundesländer das gemeinsame Regelwerk für das Online-Glücksspiel in Deutschland angenommen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch, 28. April 2021, dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zugestimmt. Damit haben nach jahrelangen Verhandlungen alle 16 Bundesländer das gemeinsame Regelwerk für das Online-Glücksspiel in Deutschland angenommen. Mit dem neuen Staatsvertrag, der unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin erarbeitet wurde, erfolgt erstmals eine umfassende einheitliche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland. Der Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Dieser Staatsvertrag war eine Herkulesaufgabe und ist im Ergebnis ein starkes Zeichen dafür, wie der Föderalismus in Deutschland lebt, funktioniert und gerade über den Weg teils mühsamer Verhandlungen zu richtigen Ergebnissen kommt. Es wurde in gemeinsamer Kraftanstrengung ein Problem gelöst, das seit Jahren unlösbar schien. Die teils deutlich widerstreitenden Interessen, Bedürfnisse und Anliegen zum Wohle aller 16 Länder wurden dabei zusammengebunden. Dies zeigt exemplarisch die ganze Kraft und Stärke des Föderalismus.“
Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei: „Ich freue mich, dass es nach jahrelangen kontroversen Diskussionen gelungen ist, eine Einigung auf eine zeitgemäße Regulierung des gesamten Glücksspielmarktes in ganz Deutschland zu erzielen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 bietet eine verlässliche Basis für mehr Spielerschutz und mehr Jugendschutz in Deutschland. Nun ist zentral, dass sich alle Marktakteure an diese klaren Regeln halten. Das schafft zugleich Kapazitäten für ein verstärktes Vorgehen gegen den verbleibenden Schwarzmarkt.“
Einige Regeln des Glückspielstaatsvertrags:
Anstelle des bisherigen, aber in der Praxis nicht beachteten Verbots des Glücksspiels im Internet können Anbieter ab dem 1. Juli 2021 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker erhalten. Hierbei müssen sie sich zum Schutz der Spielerinnen und Spieler und aus Gründen des Jugendschutzes strengen Begrenzungen unterwerfen. So dürfen beispielweise nur Personen teilnehmen, deren Alter zuvor vom Anbieter überprüft worden ist. Bei den virtuellen Automatenspielen werden ferner die Einsätze pro Spiel sowie die Spieldauer reglementiert; tagsüber darf für die Spielformen keine Werbung im Internet und im TV erfolgen. Die Spiele werden über einen sogenannten „Safe-Server“ überwacht, der die Glücksspielaufsicht dabei unterstützen wird, Manipulationen der Spiele aufzudecken.
Zur Vermeidung übermäßiger Verluste werden sich Spielerinnen und Spieler selbst ein monatliches finanzielles Limit setzen müssen, welches bei allen Glücksspielangeboten im Internet greift. Für alle Glücksspiele wird es künftig außerdem eine zentrale Spielersperrdatei geben. Spielerinnen und Spieler, die etwa spielsüchtig oder spielsuchtgefährdet sind, können hier eingetragen werden und sind dadurch von allen Glücksspielangeboten ausgeschlossen.
Der neue Staatsvertrag bietet daneben die Grundlage für einen besseren Vollzug gegen verbleibende illegale Angebote. So wird mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle/Saale eine neue zentrale Behörde installiert, die nicht nur die erlaubten Angebote im Internet überwachen, sondern auch Schritte gegen illegale Anbieter unternehmen wird. Der Staatsvertrag bietet hierzu erweiterte Möglichkeiten, wie beispielsweise Testspiele und Testkäufe durchzuführen oder IP-Adressen zu blocken.
Die bundesweit gültigen Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker werden ab dem 1. Juli 2021 übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Dieses wird zunächst auch die erlaubten Anbieter überwachen. Zum 1. Januar 2023 wird die Zuständigkeit dann auf die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übergehen.
Für das stationäre Glücksspiel in Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ist neben dem Staatsvertrag das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) maßgeblich. Die Anpassung dieses Gesetzes an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird derzeit im Landtag beraten. Online-Casinospiele wie Roulette oder Black Jack können die einzelnen Bundesländer jeweils für sich regulieren. Die Landesregierung wird für Nordrhein-Westfalen hierzu in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf vorlegen.
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