Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Ministerin Heinen-Esser: Die geplante Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung

29. Juni 2021

Die Landesregierung will die Kreislaufwirtschaft stärken und vor allem den Einsatz recycelter Kunststoffe deutlich erhöhen. „Um dies deutlich zu machen, soll das Landesabfallgesetz in Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt werden. Die geplante Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung“, sagte Ministerin Heinen-Esser.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Landesregierung will die Kreislaufwirtschaft stärken und vor allem den Einsatz recycelter Kunststoffe deutlich erhöhen. „Um dies deutlich zu machen, soll das Landesabfallgesetz in Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt werden. Die geplante Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser nach der heutigen Verabschiedung des Entwurfs im Landeskabinett. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, im Rahmen öffentlicher Aufträge grundsätzlich eine Verpflichtung zum Vorzug sogenannter Rezyklate gegenüber Primärmaterialien einzuführen.
 
Insbesondere soll der Einsatz von Recyclingbaustoffen bei der Vergabe öffentlicher Bauleistungen gesteigert werden. So soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, geeignete und qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe gleichrangig einzusetzen. Bei größeren Vorhaben müssen darüber hinaus für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden. Diese Regelungen sollen nach dem Prinzip „aus dem Bauwerk – in das Bauwerk“ zum Ressourcenschutz im Baubereich beitragen.
 
Gleichzeitig nimmt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf eine Anpassung an EU- und Bundesrecht vor, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch auf Landesebene umgesetzt wird: Entsprechend sollen für kommunale Abfallwirtschaftskonzepte weitere Vorgaben für zusätzliche Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung gelten. Dabei können Kommunen zusätzliche Kosten für Maßnahmen der Abfallvermeidung über die Entsorgungsgebühren abrechnen. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Frühjahr 2022 vorgesehen.
 

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