Kabinett beschließt neuen Landesentwicklungsplan und Garzweiler-Leitentscheidung

6. Juli 2016
Umweltminister Remmel und Minister Lersch-Mense stellen neuen Landesentwicklungsplan für NRW vor

Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahr 1995 ablösen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahr 1995 ablösen. Er bündelt als Rechtsverordnung alle Regelungen zur Raumordnung in Nordrhein-Westfalen in einem Planwerk und legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest.

Der Minister und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense: „NRW ist das am engsten besiedelte Flächenland Deutschlands mit entsprechend dichten Raumansprüchen und Nutzungskonkurrenzen. Raumordnung ist deshalb gerade in Nordrhein-Westfalen besonders wichtig. Der nun vorliegende Landesentwicklungsplan stellt einen ausgewogenen Kompromiss aller Ansprüche dar. Er hält die Balance zwischen Anforderungen der Siedlungsentwicklung und dem Freiraumschutz, zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen. Er fördert die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und trägt insbesondere neuen Herausforderungen Rechnung zum Beispiel im Wohnungsbau oder beim Breitbandausbau.“

Umweltminister Johannes Remmel: „Erstmalig in Deutschland schließt eine Landesregierung auf diesem Weg die Anwendung der Frackingtechnologie aus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte hat diese Entscheidung Signalcharakter. Außerdem legen wir mit diesem LEP erstmalig eine Strategie gegen weiteren Flächenverbrauch fest, die das Ziel verfolgt, den Flächenverbrauch von aktuell 9,3 auf 5 Hektar pro Tag zu reduzieren. Hinzu kommen erstmalige Regelungen u.a. für einen landesweiten Biotopverbund, den Ausbau der Windenergie, die Freihaltung und Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen, die Erhaltung der Wasserressourcen, des Waldes und der landwirtschaftlich nutzbaren Böden.“

Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplans sind die bedarfsgerechte und flächensparende Planung von Siedlungsflächen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel und die Wiedernutzung industrieller Brachflächen. Außerdem sichert der LEP vier landesbedeutsame Standorte für flächenintensive Großvorhaben, sechs landes- und regionalbedeutsame Flughäfen sowie zehn landesbedeutsame Häfen. Die wirtschaftliche Entwicklung soll durch Flächenvorsorge für Gewerbe- und Industriegebiete aktiv gefördert werden. Freiraum wird für seine spezifischen Nutz- und Schutzfunktionen gesichert – für unverzichtbare Eingriffe in den Freiraum setzt der Landesentwicklungsplan Leitplanken.

In öffentlichen Beteiligungsverfahren wurden Institutionen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Die Verfahren haben zu wichtigen Klarstellungen und Ergänzungen geführt. Empfehlungen der Wirtschaft und anderer Interessengruppen wurden in den Landesentwicklungsplan aufgenommen. So sollen beispielsweise nicht nur in den Metropolregionen Ruhr und Rheinland verstärkt regionale Kooperationen entwickelt werden, sondern auch in den mittelstandsgeprägten Wachstumsregionen in Westfalen-Lippe. Weiterhin ist festgehalten, dass die digitale Infrastruktur flächendeckend auszubauen ist. Dieser flächendeckende Breitbandausbau ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung.

Leitentscheidung Garzweiler

Das Kabinett hat außerdem die Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlenreviers/Garzweiler II beschlossen. Der geltende Braunkohlenplan Garzweiler II aus dem Jahr 1995 sieht noch die Umsiedlung des Ortes Holzweiler vor, da hier in den Jahren nach 2030 Braunkohle gewonnen werden sollte. Der langfristig erkennbare Rückgang der Braunkohlenverstromung hat aber eine Neubewertung der Notwendigkeit des ursprünglich geplanten Umsiedlungsverfahrens erforderlich gemacht.

Minister Lersch-Mense: „Mit der jetzt getroffenen Leitentscheidung ist auch verbunden, dass Braunkohlenabbau im rheinischen Revier weiterhin erforderlich ist. Die Tagebaue Hambach und Inden bleiben unverändert. Der Tagebau Garzweiler wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden müssen. Es wird eine positive Entwicklung von Holzweiler gewährleistet werden.“ Der Abbaubereich des Tagebaus wird so verändert, dass eine Insellage vermieden wird und der Tagebau nur von zwei Ortsseiten an Holzweiler heranrückt. Als Mindestabstand zur Abbaugrenze werden 400 Meter festgelegt.

Minister Remmel: „Erstmals wird nun aufgrund der veränderten energiepolitischen Grundannahmen in Deutschland ein Braunkohleplan verkleinert. Wir sind uns einig, dass ab den 2020er Jahren der Bedarf deutlich zurückgeht und haben darauf gemeinsam reagiert. Im Vordergrund stand, dass die Menschen in Holzweiler nicht ihre Heimat verlieren. Der jetzt festgehaltene Mindestabstand von 400 Metern ist aus unserer Sicht ein tragfähiger Kompromiss.“

Die weitere Umsetzung der Leitentscheidung erfolgt im Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln und wird einige Jahre in Anspruch nehmen.

Weitere Information zum Landesentwicklungsplan und zur Leitentscheidung finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

Vier Leitsätze der neuen Leitentscheidung für das rheinische Braunkohlenrevier

Entscheidungssatz 1:
Erfordernisse einer langfristige Energieversorgung
Braunkohlenabbau ist im rheinischen Revier weiterhin erforderlich, dabei bleiben die Abbaugrenzen der Tagebaue Inden und Hambach unverändert und der Tagebau Garzweiler II wird so verkleinert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Siedlung Dackweiler und der Hauerhof nicht umgesiedelt werden.
 
Entscheidungssatz 2:
Umwelt: Wasserwirtschaft (Restsee), Naturschutz, Geologie, Boden
Der Restsee ist westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unverritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalkten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung, zu planen. Der Restsee ist dabei in kompakter Form und mit möglichst großer Tiefe zu planen. Die Tagebauböschungen einschließlich der Restseeböschungen sind dauerhaft standsicher zu dimensionieren und zu gestalten.
 
Entscheidungssatz 3
Holzweiler lebenswert erhalten
Um eine positive Entwicklung von Holzweiler zu gewährleisten, ist der Abbaubereich des Tagebaus Garzweiler II so zu verkleinern, dass der Tagebau an Holzweiler nur von zwei Ortsseiten heranrückt und eine Insellage vermieden wird. Dabei ist ein Mindestabstand von 400 m zur Abbaugrenze zu gewährleisten. Eine direkte Anbindung an Kückhoven und Erkelenz ist zu gewährleisten, soweit möglich soll die L 19 erhalten bleiben. Der Uferbereich des Restsees ist so zu modellieren, dass eine Zwischennutzung des Sees während des Füllvorgangs möglich ist. Bei den vom Abbau betroffenen Höfen ist die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.
 
Entscheidungssatz 4:
Strukturwandel im rheinischen Revier in örtlicher und regionaler Zusammenarbeit
Entwicklungsperspektiven für das rheinische Revier sind ausgehend von der örtlichen und regionalen Ebene gemeinsam zu erarbeiten. Das Land wird den Strukturwandel im rheinischen Revier weiter begleiten.
 
 
Abbildung Tagebau Garzweiler II, Schematische Zeichnung (nicht maßstäblich), zum Entscheidungssatz 3
Abbildung Tagebau Garzweiler II, Schematische Zeichnung (nicht maßstäblich), zum Entscheidungssatz 3
  • Grafik: Land NRW

06.07.2016

Abb. Tagebau Garzweiler II, Schematische Zeichnung (nicht maßstäblich), zum Entscheidungssatz 3

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