Hilfe für Solo-Selbstständige: NRW-Rettungsschirm auch offen für Weiterbildung und Kultur
Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser: Freiberufliche Lehrkräfte sowie Künstlerinnen und Künstler sind antragsberechtigt
Um Initiativen und Einrichtungen in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise vor existenzbedrohenden Finanzproblemen zu bewahren, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits in der vergangenen Woche mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Um Initiativen und Einrichtungen in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise vor existenzbedrohenden Finanzproblemen zu bewahren, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits in der vergangenen Woche mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun gibt es weitere Unterstützung: Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung können vom Rettungsschirm des Landes profitieren, genauer: vom Programm „NRW-Soforthilfe 2020“.
„Es ist eine gute Nachricht, dass – nach dem bekannten Regelwerk des Bundes – auch freiberuflich tätige Dozentinnen und Dozenten der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und der Politischen Bildung sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, als Soloselbstständige antragsberechtigt sind“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft. „Wir werden die Einrichtungen und Träger unmittelbar über die zusätzlichen Möglichkeiten informieren.“
Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 ab Freitagmittag (27. März) finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen (www.wirtschaft.nrw/corona).
Gemeinwohlorientierte Weiterbildung
Damit Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung nicht in Liquiditätsprobleme kommen, hat die Landesregierung zudem beschlossen, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen – auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können.Gleiches gilt für die Fördermittel der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro, die zurzeit 35 Einrichtungen der politischen Bildung und fünf Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen zusätzlich zur Grundförderung zur Verfügung gestellt werden.
Daneben können die Weiterbildungseinrichtungen die Corona-bedingten Ausfallkosten im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben abrechnen. Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen im Rahmen des Rettungsschirms auszugleichen. Im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung machen diese etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen aus.
An den rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 5800 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen etwa 73.500 Dozentinnen und Dozenten, die nebenamtlich oder als selbständige Honorarkräfte in den Weiterbildungseinrichtungen Lehrangebote durchführen.
Kultur
Bereits in der vergangenen Woche hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft für freischaffende Künstlerinnen und Künstler eine existenzsichernde Soforthilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro eingerichtet. Das Ministerium stellt hierfür Mittel in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro bereit. Professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können mit einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro Liquiditätsengpässe bis zum Anlaufen der längerfristigen, großangelegten Rettungsschirme in Land und Bund kompensieren. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermitteln geltende Zwei-Monats-Frist gelockert werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler finden Sie hier.