Mit seinem Urteil zum Filmförderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung in Deutschland für verfassungsgemäß erklärt. Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Das ist ein gutes Signal für die Filmwirtschaft, es beendet endlich die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Das Urteil schafft nun eine verlässliche Basis für die Filmförderungsanstalt, um Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin zu unterstützen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe nach Klagen der UCI-Kinokette und von drei Kinobetreibern zu entscheiden. Von dem Urteil hing auch die Zukunft der bundesweiten Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ab. Diese wird als einzige deutsche Förderung durch eine Abgabe finanziert, die die Kinos, die TV-Sender und Videoverwerter erbringen.