In Nordrhein-Westfalen werden erstmals im Zentralabitur 2017 Mathematikaufgaben gestellt, die den Einsatz von graphikfähigen Rechnern voraussetzen. Nach einem abschließenden Gespräch am Dienstagabend mit Akteuren, die diese Regelung vor Ort umsetzen müssen, hat das Schulministerium alle Schulen über den Einsatz möglicher technischer Hilfsmittel informiert. Dazu wurde der weiterhin gültige Erlass vom 27. Juni 2012 ergänzt. „Wir tragen der fortgeschrittenen technischen Entwicklung Rechnung und ermöglichen es Schulen, die bereits alternative Lösungen erarbeitet haben, diese rechtssicher umzusetzen“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann in Düsseldorf. Künftig können somit auch Computer-Algebra-Systeme auf Tablets, Laptops und Computern genutzt werden. An dem Gespräch beteiligt waren Schulleitungen, Elternvertreter und Lehrerverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums.