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Land setzt gemeinsame Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April um / Abstimmung zum weiteren Vorgehen im Rahmen des 2. Kommunal-Videogipfels

Ab Beginn der kommenden Woche ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.

Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst: Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten.

Ministerin Heinen-Esser: Ich appelliere an alle Besucherinnen und Besucher, wiedergewonnene Freiheiten nicht durch Missachtung der Hygiene- und Abstandsregeln aufs Spiel zu setzen

Ab der kommenden Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen.

Mund-Nasenschutz ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer eine Selbstverständlichkeit. Das ist das Ergebnis der aktuellen Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS).

Verkehrsminister Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und die medizinischen Masken tragen. Herzlichen Dank an alle."