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Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden

Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen.

Wenn die Corona-Lage es zulässt, sind in der Außengastronomie Bild- und Tonübertragungen grundsätzlich bis 24 Uhr möglich / konkret entscheiden die Kommunen

Sofern es die Corona-Lage zulässt, sind auch zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr möglich. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG).

Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist heute in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab morgen, Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben.

Bund-Länder-Beschlüsse ermöglichen behutsame und verantwortungsvolle Öffnung von Einrichtungen in Kultur, Politischer Bildung und gemeinwohlorientierter Weiterbildung

Museen und Ausstellungen, Musikschulen, Gedenkstätten sowie private und öffentliche Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung wie etwa Volkshochschulen können in der kommenden Woche wieder öffnen.