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Sinkende Inzidenzen lassen weitere Öffnungsschritte zu / Maskenplicht auf Schulgelände im Freien aufgehoben

Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Corona-Schutzregeln an und hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in weiten Teilen auf. Das gilt auch für Schulhöfe beziehungsweise das Außenschulgelände. Die neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni 2021, in Kraft.

Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab 27. April 2020 in ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.

Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 / Auslaufen der Maskenpflicht im Unterricht zum 1. September 2020

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um.

Mund-Nasenschutz ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer eine Selbstverständlichkeit. Das ist das Ergebnis der aktuellen Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS).

Verkehrsminister Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und die medizinischen Masken tragen. Herzlichen Dank an alle."

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen zunächst bis zum 23. September 2022 weiterhin

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung ohne Anpassungen bis zum 23. September 2022 verlängert.

Umsetzung der Schul- und Kita-Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung / Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten der Coronaeinreiseverordnung bleiben bestehen

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen zunächst bis zum 25. August 2022 weiterhin

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen in allen Altersklassen sowie die weiterhin hohe Zahl von Patientinnen und Patienten mit einer Coronainfektion in den Krankenhäusern.

Coronaschutzverordnung und Test- und Quarantäneverordnung gelten ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2022 weiter

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um zunächst nur eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung ohne Änderungen verlängert

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann empfiehlt weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert.