Zweiter Landeskrippengipfel im Familienministerium - Konstruktiver Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau
Als "konstruktiven Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau" hat Familienministerin Ute Schäfer heute den zweiten Landeskrippengipfel in Düsseldorf bezeichnet. "Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Damit bleibt noch rund ein Jahr, um so viele U3-Plätze wie möglich zu schaffen. Deshalb haben wir über die Herausforderungen und Perspektiven für das kommende Jahr gesprochen“, erklärte Schäfer.
Düsseldorf, 30. August 2012. Als "konstruktiven Dialog über den Endspurt beim U3-Ausbau" hat Familienministerin Ute Schäfer heute den zweiten Landeskrippengipfel in Düsseldorf bezeichnet. "Mir war es wichtig, noch mal alle am U3-Ausbau Beteiligten an einen Tisch zu holen, um an die guten und intensiven Gespräche des ersten NRW-Krippengipfels anzuknüpfen. Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz in Kraft. Damit bleibt noch rund ein Jahr, um so viele U3-Plätze wie möglich zu schaffen. Deshalb haben wir über die Herausforderungen und Perspektiven für das kommende Jahr gesprochen", erklärte Schäfer.
Die Ministerin hatte bereits im vergangenen Jahr Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Träger, der Eltern und aller Landtagsfraktionen zu einem ersten Landeskrippengipfel eingeladen. Damals wurden neben der zentralen Frage nach der Verteilung der zusätzlichen Landesmittel auch weitere Aspekte besprochen, die den Ausbau behindern. Dabei stieß der Vorschlag der Ministerin, eine Task Force zum U3-Ausbau im Familienministerium einzurichten, auf große Zustimmung. Die Task Force unterstützt seitdem Kommunen und Träger ganz konkret bei einzelnen Problemstellungen vor Ort. "Sie hat mittlerweile zahlreiche, sehr nützliche Erfahrungen gesammelt, wo noch Unsicherheiten oder Hindernisse beim U3-Ausbau bestehen. Auch darüber haben wir in der heutigen Runde gesprochen", sagte Schäfer.
Unsicherheiten nehme sie unter anderem bei der Frage nach den Gruppenformen und Gruppengrößen wahr. Träger berichteten von Einrichtungen, die entsprechend der Raumempfehlungen und mit entsprechend mehr Personal zwar zwei bis drei Kinder mehr hätten aufnehmen können, dann aber bei einer Aufstockung oder Teilung der Gruppen die Empfehlungen für die Gruppengrößen entweder über- oder unterschritten hätten. Deshalb wies die Ministerin noch mal auf die bestehende Gesetzeslage hin. "Wenn die räumlichen Voraussetzungen stimmen und entsprechend mehr Personal eingestellt wird, dürfen auch mehr Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden. Eines allerdings ist klar: Nordrhein-Westfalen hat im Bundesländervergleich bei den unter Dreijährigen die beste Betreuungsrelation. Dabei wird es auch bleiben. Um es auf eine einfache und anschauliche Formel zu bringen: Mehr Kinder gleich mehr Personal. Daran werden wir nicht rütteln. Quantität darf nicht vor Qualität gehen", sagte Schäfer.
Darüber hinaus bestätigte die Ministerin auf Anfrage auch noch mal, dass befristete Betriebsgenehmigungen in der Regel unbürokratisch verlängert würden.
Schäfer verwies außerdem darauf, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befänden, die vom Land für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellten Mittel beantragen könnten, um in neue Plätze für unter Dreijährige zu investieren. "Da der U3-Ausbau zu den pflichtigen kommunalen Aufgaben gehört, gibt es hier keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Selbst Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept, also so genannte Nothaushaltskommunen, dürfen die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen und Betriebskosten von neuen U3-Plätzen auch vor der Geltung des Rechtsanspruchs 2013 aufbringen", erklärte Schäfer.
Ferner informierte die Ministerin die Runde über Signale vom Bund, die darauf hindeuten, dass die Bundesmittel, die im Rahmen des Fiskalpakts für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen, auch für Maßnahmen verwendet werden können, mit denen bereits ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurde. Dafür hatte sich Nordrhein-Westfalen beim Bund stark gemacht.
Schäfer richtete einen erneuten Appell an die Kommunen und Träger, auch während des laufenden Kindergartenjahres jeden bereits neu geschaffenen U3-Platz zu besetzen. "In vielen Kindertageseinrichtungen gibt es Wartelisten mit Kindern unter drei Jahren, die dringend einen Platz benötigen. Ihre Eltern rechnen fest damit, dass der Ausbau weiter an Dynamik gewinnt. Diese Familien dürfen wir nicht vor der geschlossenen Tür stehen lassen. Jeder neue Platz sollte sofort besetzt werden", appellierte Schäfer.
Hintergrundinformationen
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Um die für NRW auf dem Bundeskrippengipfel 2007 vereinbarte landesdurchschnittliche Bedarfsquote von 32 Prozent erfüllen zu können, müssen insgesamt rund 144.000 U3-Plätze zur Verfügung stehen. Bis 2013 müssen demnach in Nordhrein-Westfalen noch rund 27.000 Plätze geschaffen werden.
Auf dem Krippengipfel des Bundes 2007 haben Bund, Länder und Kommunen vereinbart, sich die Kosten für den U3-Ausbau zu teilen: Ein Drittel der Kosten sollte vom Bund, ein Drittel von den Ländern und ein Drittel von den Kommunen übernommen werden. Der Bund hat Nordrhein-Westfalen für den Ausbau von U3-Plätzen bis 2013 rund 480 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Regierungswechsel 2010 keine eigenen zusätzlichen Landesmittel in den U3-Ausbau investiert. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat das Land ein eigenes Landesinvestitionsprogramm zum U3-Ausbau in Höhe von 400 Millionen Euro aufgelegt, das in diesem Haushalt um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt wird.
Darüber hinaus wird das Land bis 2018 die Kommunen beim U3-Ausbau nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro entlasten. Davon werden rund 1,2 Milliarden durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.
Teilnehmer des Krippengipfels
Insgesamt rund 50 Vertreter und Vertreterinnen folgender Kommunen, Verbände und Träger haben an dem Krippengipfel teilgenommen:
AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen
DRK-Landesverband Nordrhein e. V.
Arbeiterwohlfahrt Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen
Caritasverband der Stadt Münster
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Paritätischen Nordrhein-Westfalen
Landesverband der jüdischen Gemeinden Nordrhein
Städtetag Nordrhein-Westfalen
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Katholische Büro Nordrhein-Westfalen
Evangelische Büro Nordrhein-Westfalen
Fraktion der CDU im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Fraktion der SPD im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Fraktion B90/Die Grünen im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Fraktion der FDP im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Fraktion Die Piraten im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Landeselternrat KiTa NRW
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Verband Bildung und Erziehung
Landesverband der Mitarbeiter in Einrichtungen der kath. Kirche
Komba gewerkschaft nrw
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Stadt Hamm
Stadt Köln
Stadt Mülheim an der Ruhr
Stadt Kaarst
Stadt Eschweiler
Stadt Hürth
Stadt Bergkamen
Kreis Steinfurt
Kreis Viersen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Landesverband Kindertagespflege NRW