Zielgruppen
Fit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013 - 2017. Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013.
Diesem Kinder- und Jugendförderplan liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Bildung an Lernorten außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt. Diese werden wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind. Soziale, interkulturelle und Genderkompetenzen, kulturelle und politische Bildung, Medienkompetenzen und die Befähigung zur Teilhabe an und Gestaltung der Gesellschaft sowie der Gedanke der Inklusion sind wesentliche Elemente, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung. Dieser Kinder- und Jugendförderplan will dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendliche gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen und Risiken präventiv begegnet werden
Gemäß § 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen grundsätzlich auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden (§ 7 SGB VIII).
Die Angebote des Kinder- und Jugendförderplans richten sich insbesondere auch an benachteiligte Kinder und Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus können alle Angebote auch ältere Menschen als Teil der Zielgruppe haben, soweit es sich um Projekte mit intergenerativem Schwerpunkt handelt und die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Zentrum dieser Angebote steht.
Index Ansatz 2013Anlage zum Entwurf der Landesregierung:
KJFP NRW 2013 - 2017Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download.