Ziele der Förderung

5. Juli 2013
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Fit für die Zukunft - Gemeinsam Bildung erleben. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen KJFP NRW 2013 - 2017. Nach Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2013. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet das Land, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan aufzustellen. Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden. Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan kommt das Land dieser Verpflichtung nach.

Der Kinder- und Jugendförderplan für die laufende Legislaturperiode bis 2017 ist vor allem von den Zielen geprägt, den Aspekt der Bildung und Prävention im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor Ort stärker herauszustellen, gelingende Bildungsbiografien zu ermöglichen und sozialer Benachteiligung präventiv entgegenzuwirken.

  1. Junge Menschen sollen auch weiterhin vor Ort Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vorfinden und nutzen können. Sie benötigen diese Angebote für ein gelingendes Aufwachsen. Die Angebote unterstützen ihre Bildungsprozesse. Das Land sieht daher in der Stabilisierung der Infrastruktur eine wesentliche Aufgabe der Jugendpolitik auf Ebene des Landes und der Kommunen.
  2. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind wichtige Partner in der Bildungsförderung junger Menschen. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit dieser mit den Schulen und anderen Bildungsträgern vor Ort sollen die Rahmenbedingungen für eine gute Bildung aller jungen Menschen nachhaltig verbessert werden (Etablierung kommunaler Bildungslandschaften). Das Land sieht seine Aufgabe darin, hierfür den notwendigen politischen Rahmen zu gestalten und Fördermittel bereitzustellen.
  3. Junge Menschen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, sich durch kulturelle und medienbezogene Angebote weiterzuentwickeln. Das Land sieht kulturelle und Medienbildung als einen zentralen Kompetenzbereich, der die Entwicklung der Persönlichkeit von jungen Menschen und deren Integration in die Gesellschaft fördert. Aufgabe des Landes ist es hierfür Fördermittel bereitzustellen.
  4. Junge Menschen, die bisher noch zu wenig im Zentrum der Aufmerksamkeit der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stehen, sollen stärker Berücksichtigung finden. Hierzu ist es nötig, alle Handlungsfelder für die Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land betrachtet es als seine Aufgabe, hierfür die erforderlichen Impulse zu geben und Projektmittel für entsprechende Angebote bereitzustellen.
  5. Eine zentrale Aufgabe in der Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Gerade im Kindes- und Jugendalter werden die Weichen für eine gelingende Integration gestellt. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe an, die Integration im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu fördern.
  6. Junge Menschen sollen noch besser vor Gewalt und anderen Risiken geschützt werden. Hierzu bedarf es der Schaffung eines gewaltpräventiven Klimas in der Gesellschaft und der Stärkung risikominimierender Angebote. Das Land leistet durch die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung entsprechender Angebote einen maßgeblichen Beitrag.
  7. Junge Menschen sollen stärker an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken, mitentscheiden und ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können. Hierfür brauchen sie verbesserte Rahmenbedingungen. Das Land sieht seine Aufgabe darin, durch die Sicherung und den Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendfreiwilligendienste diese Rahmenbedingungen zu verbessern und vor Ort die Beteiligung von jungen Menschen gemeinsam mit den Kommunen zu fördern.
  8. Nach wie vor gilt, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf die unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen eingehen müssen. Es bedarf auch weiterhin starker Impulse zum Ausbau der geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendarbeit sowie der besseren Berücksichtigung von Aspekten des Gender Mainstreaming in allen Angeboten. Das Land unterstützt die in diesem Bereich engagierten Träger durch eine Stabilisierung der Förderung und ermöglicht neue Projekte zur Weiterentwicklung dieses Themenfeldes.

Über diese Ziele hinaus geht das Land davon aus, dass die im Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes definierten Querschnittsaufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Dies umfasst auch Aufgaben, die sich aus der fachpolitischen Debatte ergeben, wie z.B. die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Index

Kinder- und Jugendförderplan  

Grundlagen der Förderung   

Zielgruppen   

Förderbereiche   

Grundsätze der Förderung    

Ansatz 2013

Anlage zum Entwurf der Landesregierung:

Förderbereiche und Positionen

KJFP NRW 2013 - 2017

Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download.