Wohnungsverweisungen nach häuslicher Gewalt nehmen zu - Ministerin Steffens und Minister Jäger: Immer mehr Frauen finden den Mut, Anzeige zu erstatten und Hilfe zu suchen
Die Zahl der angezeigten Straftaten häuslicher Gewalt gegen Frauen blieb im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Insgesamt erstatteten im vergangenen Jahr 27.284 Opfer von häuslicher Gewalt Strafanzeige, das waren 96 weniger als 2012. Gleichzeitig ist die Zahl der von der Polizei angeordneten Wohnungsverweisungen und ausgesprochenen Rückkehrverbote auf 13.617 angestiegen (im Vergleich zu 13.294 in 2012). Auch wurden in wesentlich mehr Fällen die betroffenen Frauen an Beratungsstellen weitervermittelt: Die Zahl stieg um 273 auf insgesamt 9156 Weitervermittlungen an.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:
Die Zahl der angezeigten Straftaten häuslicher Gewalt gegen Frauen blieb im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Insgesamt erstatteten im vergangenen Jahr 27.284 Opfer von häuslicher Gewalt Strafanzeige, das waren 96 weniger als 2012. Gleichzeitig ist die Zahl der von der Polizei angeordneten Wohnungsverweisungen und ausgesprochenen Rückkehrverbote auf 13.617 angestiegen (im Vergleich zu 13.294 in 2012). Auch wurden in wesentlich mehr Fällen die betroffenen Frauen an Beratungsstellen weitervermittelt: Die Zahl stieg um 273 auf insgesamt 9156 Weitervermittlungen an.
„Dies zeigt, dass die Schutzmechanismen greifen. Die Polizei verweist gewalttätige Partner konsequent aus der gemeinsamen Wohnung. So wird die Gewaltspirale wirksam durchbrochen“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Emanzipationsministerin Barbara Steffens erklärte: „Die von Gewalt betroffenen Frauen finden sich zunehmend nicht mehr mit ihrer Opferrolle ab. Sie bemühen sich vielmehr aktiv um eine nachhaltige Verbesserung ihrer Situation, indem sie Weitervermittlungen durch die Polizei zu Frauenberatungsstellen annehmen.“
Die Kombination aus polizeilichen Maßnahmen und Unterstützung durch die Beratungsinfrastruktur hat sich in Nordrhein-Westfalen bewährt. Seit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 ist die Zahl der Wohnungsverweisungen stetig angestiegen. „Prügelnde Lebenspartner werden mit sofortiger Wirkung in ihre Schranken gewiesen. Den Opfern wird unverzüglich und ohne bürokratische Hürden geholfen“, betonte Innenminister Jäger.
Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes können die Polizeibeamtinnen und –beamten am Tatort ein zehntätiges Hausverbot gegen den Täter aussprechen. Während dieser Zeit hat das Opfer die Möglichkeit, beim Zivilgericht einen länger andauernden Schutz vor dem Täter zu beantragen.
Durch die gleichzeitig angebotene Weitervermittlung an Frauenberatungsstellen wird diese Unterstützung noch vertieft. „Neben der polizeilichen Intervention erfahren die Frauen Hilfe zur Selbsthilfe“, sagte Emanzipationsministerin Steffens. „In den Beratungsstellen können die gewaltbetroffenen Frauen Abstand zu der Gewaltsituation finden und mit den Beraterinnen weitere Schritte klären.“
In Nordrhein-Westfalen existiert ein engmaschiges Netz an Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Das Land fördert derzeit 62 Frauenhäuser, 57 allgemeine Frauenberatungsstellen sowie 47 Fraueninitiativen gegen sexualisierte Gewalt. Zudem fördert das Justizministerium Nordrhein-Westfalen seit 2011 Projekte, die Täterprogramme zum Verhaltenstraining für gewalttätige Männer anbieten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246, oder an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.
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