Wohnraumförderung in NRW wird mehrjährig / 3,2 Milliarden Programm 2014 bis 2017 vorgelegt

4. Dezember 2013
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Das Landeskabinett hat die Pläne von Wohnungsbauminister Michael Groschek gebilligt, das Wohnraumförderprogramm des Landes künftig nicht mehr jährlich, sondern als mehrjähriges Programm aufzulegen. Zuletzt hatte es eine Mehrjährigkeit in den 1970er Jahren gegeben. Für die Jahre 2014 bis 2017 werden jährlich 800 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung und für die Förderung der Quartiersentwicklung bereitgestellt. Die Mittel sind keine Haushaltsmittel des Landes, sondern kommen aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW-Bank.

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Das Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Das Landeskabinett hat am Dienstag (3.12.) die Pläne von Wohnungsbauminister Michael Groschek gebilligt, das Wohnraumförderprogramm des Landes künftig nicht mehr jährlich, sondern als mehrjähriges Programm aufzulegen. Zuletzt hatte es eine Mehrjährigkeit in den 1970er Jahren gegeben.

Für die Jahre 2014 bis 2017 werden jährlich 800 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung und für die Förderung der Quartiersentwicklung bereitgestellt. Die Mittel sind keine Haushaltsmittel des Landes, sondern kommen aus dem Wohnungsbauvermögen der NRW-Bank. Sie teilen sich wie folgt auf:

  • Neubau- und Bestandsinvestitionen: 680 Millionen Euro
  • Quartiersbezogene Maßnahmen einschließlich studentisches Wohnen: 120 Millionen Euro.

Wohnungsbauminister Michael Groschek zeigte sich nach der Kabinettssitzung zufrieden: „Der Investitionsbedarf für die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren, für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vor allem in den Wachstumsregionen und den Universitätsstädten, für die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes und für die Anpassung des Wohnungsbestandes als Folge der demografischen Entwicklung ist enorm. Unser Beschluss ist in erster Linie ein deutliches Signal an die Investoren und Kommunen für die Verlässlichkeit der Wohnraumförderung des Landes. Zugleich stellen wir Sicherheit bei der Ausfinanzierung größerer Fördermaßnahmen auch über mehrere Jahre hinweg her.“

Erleichtert wird die Entscheidung, ein Wohnraumförderungsprogramm gleich für vier Jahre aufzulegen, auch dadurch, dass inzwischen Klarheit über die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Entflechtungsmittel aus dem Bundeshaushalt (rund 97,1 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2019) besteht. Nordrhein-Westfalen wird die Entflechtungsmittel wie bisher ausschließlich zur Finanzierung der Wohnraumförderungsprogramme des Landes einsetzen. Zwar endet die bundesgesetzliche Zweckbindung zugunsten der Wohnraumförderung 2013, für die Zeit ab 2014 gilt aber eine landesgesetzliche Zweckbindung.


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