Wiederaufnahme der Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst

9. April 2020

Das Ministerium der Justiz sowie die Oberlandesgerichte haben die berechtigten Interessen zukünftiger Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare fest im Blick und sind bemüht, ihnen so schnell wie möglich die Gelegenheit zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zu geben.

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Das Ministerium der Justiz sowie die Oberlandesgerichte haben die berechtigten Interessen zukünftiger Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare fest im Blick und sind bemüht, ihnen so schnell wie möglich die Gelegenheit zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zu geben.
 
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Um diesem Bemühen gerecht zu werden, werden ab dem 1. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen wieder neue Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken eingestellt. Berücksichtigt werden alle Bewerberinnen und Bewerber, denen für die Monate April und Mai 2020 eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in Aussicht gestellt wurde. Im Einzelfall kann es allerdings dazu kommen, dass die Einstellung nicht mehr an dem Wunschort erfolgen kann. Genaueres werden die Oberlandesgerichte demnächst mitteilen.“
 
Die bisherigen Präsenzveranstaltungen, namentlich die Arbeitsgemeinschaften und die Besprechung von Aufsichtsarbeiten, werden baldmöglichst als Onlineveranstaltungen angeboten werden, um auch in Krisenzeiten eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten. Davon profitieren neben den neu eingestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren auch diejenigen, die bereits im juristischen Vorbereitungsdienst tätig sind. Zu den genauen Startzeitpunkten und den Zugangsvoraussetzungen werden nach Schaffung der technischen Voraussetzungen vor Ort die Stammdienststellen die weiteren Details mitteilen.
 
 

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