Wichtige Gesetzesvorhaben der Landesregierung für 2014
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die stellvertretende Ministerpräsidentin und Schulministerin Sylvia Löhrmann haben am 16. Januar in der Jahresauftakt-Pressekonferenz wichtige Gesetzesvorhaben der Landesregierung für das Jahr 2014 vorgestellt.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die stellvertretende Ministerpräsidentin und Schulministerin Sylvia Löhrmann haben am 16. Januar in der Jahresauftakt-Pressekonferenz wichtige Gesetzesvorhaben der Landesregierung für das Jahr 2014 vorgestellt.
1. Gesetzesvorhaben in der Umsetzung
- Mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) sollen Kommunen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Mietwohnung vernachlässigen oder überbelegen. Das Wohnungsaufsichtsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
- Mit der Zusammenfassung von Landespflegegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz zum GEPA (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für altengerechte Wohnformen geschaffen. Neben der Stärkung der Beratung ist ein Schwerpunkt die stärker quartiersorientierte Organisation von Pflegestruktur und gesellschaftlicher Teilhabe. Das Inkrafttreten ist zum 01.01.2015 geplant.
- Mit dem neuen Bestattungsgesetz dürfen Gemeinden den Betrieb von Friedhöfen auch gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen, etwa islamischen Verbänden, übertragen. Künftig erhalten beispielsweise Muslime damit mehr Möglichkeiten, Angehörige nach ihren Glaubensvorstellungen in Wohnortnähe zu bestatten. Außerdem werden Friedhofsträger ermächtigt, die Aufstellung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Das Bestattungsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.
2. Für 2014 geplante Gesetzesvorhaben der Landesregierung
- Mit einem neuen Landesmediengesetz und Telemedienzuständigkeitsgesetz sollen insbesondere Vielfalt, Transparenz und Partizipation gefördert werden. Hierzu gehören u.a. eine Stärkung der Medienaufsicht, die Verbesserung der Transparenz der Gremienarbeit, die Unterstützung von Partizipationsmöglichkeiten durch die gesetzliche Verankerung des Instituts der Medienversammlung und die Stärkung der Bürgermedien, eine Verbesserung und Vernetzung des Bereichs der Medienkompetenzförderung bei der LfM sowie die Einrichtung einer Stiftung für "Vielfalt und Partizipation" zur Förderung der Vielfalt in lokalen und regionalen Medien.
- Schwerpunkte der weiteren Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Jahr 2014 sind die Themen Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit. Die gesetzlichen Änderungen sollen bereits zum kommenden Kindergartenjahr im August 2014 in Kraft treten.
- Mit dem Kulturfördergesetz soll die Rolle des Landes bei der Er-füllung des landesverfassungsrechtlichen Auftrags zur Förderung von Kunst und Kultur konkretisiert und ausgestaltet werden. Dazu sind mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturförderung erforderlich.
- Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes wird die bislang freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes an den Schulkosten für die Fachseminare in der Altenpflege als gesetzliche Aufgabe normiert. Damit leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Fachkraftausbildung in der Altenpflege.
- Mit einem Gesetz zur Stärkung der Inklusion sollen das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und andere Landesgesetze und -verordnungen angepasst werden, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend gestärkt werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des selbstständigen Wohnens gelegt. Der Gesetzentwurf soll im Sommer 2014 in den Landtag eingebracht werden.
- Mit der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes werden noch bestehende Umsetzungsdefizite beseitigt. Dazu können etwa verbindlichere Regelungen für die Besetzung von Führungspositionen und eine weitere rechtliche Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten beitragen. Erste Eckpunkte sollen 2014 vorgelegt werden.
- Mit einem neuen Landesrichter- und Staatsanwältegesetz werden die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter ausgebaut und eine Angleichung des Vertretungsrechts der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgenommen. Alle wesentlichen Entscheidungen in personellen Angelegenheiten sollen künftig mitbestimmungspflichtig werden. Bei den Staatsanwaltschaften soll dann auch die Besetzung von Leitungspositionen von der Mitbestimmung erfasst werden.
- Im neuen Strafvollzugsgesetz des Landes sollen die Rechte der Opfer gestärkt und den Tätern das Ausmaß des Unrechts ihres Tuns deutlich gemacht werden. Der Gesetzentwurf wird vom Kabinett noch im Januar 2014 beraten.
- Mit dem Hochschulzukunftsgesetz soll die gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Mitbestimmung sowohl im Verhältnis zwischen Land und Hochschulen als auch innerhalb der Hochschulen gestärkt werden. Der Referentenentwurf, der sich zurzeit in der Verbändeanhörung befindet, sichert die notwendigen Freiräume der Hochschulen und stellt Transparenz, demokratische Teilhabe und Chancengleichheit sicher. Das Gesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten.
- Im Rahmen der Novellierung des Landschaftsgesetzes zum neuen Naturschutzgesetz wird das Bundesnaturschutzgesetz unter Nutzung landesrechtlicher Handlungsspielräume für einen starken Naturschutz umgesetzt.
- Die Berufskollegs des Landes werden mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetz weiterentwickelt. Neben mehr Transparenz und Effizienz im Bildungsangebot der Berufskollegs soll vor allem das neue Übergangssystems Schule-Beruf unterstützt werden.
- Für die grundlegende Modernisierung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts des Landes bereitet die Landesregierung in diesem Jahr einen weiteren Gesetzentwurf vor.
- Im Mittelpunkt der Novellierung des Landesplanungsgesetzes stehen die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Abweichungsgesetzgebung vom Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), die Stärkung von Beteiligungsrechten und notwendige redaktionelle Anpassungen.
Als wesentliches Instrument der Raumordnung in Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein neuer Landesentwicklungsplan erarbeitet, der noch bis zum 28. Februar 2014 im Beteiligungsverfahren ist und nach Abwägung aller vorgetragenen Belange sowie nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens als Landesverordnung in Kraft gesetzt wird.
- Durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes soll der RVR neu aufgestellt und gestärkt werden. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Aufgabenübertragung von den Mitgliedskommunen auf den RVR, der wirtschaftlichen Betätigung, der Verbandsstruktur und der Direktwahl der Verbandsversammlung. Die Vorlage des Entwurfs ist für Frühjahr 2014 geplant.
- Mit der geplanten Novelle des Rettungsgesetzes soll eine europarechtskonforme Verwaltungspraxis mit Blick auf das Vergaberecht sichergestellt werden. Daneben sollen qualitative Aspekte stärker berücksichtigt werden, wie z.B. die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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