Wer nimmt Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? – Betreuungsexperten geben Tipps

5. Februar 2013
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Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt - wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall - wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Am Donnerstag, 7. Februar 2013 in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0211/837-1915.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt - wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall - wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen?

Am Donnerstag, 7. Februar 2013 in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0211/837-1915.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.

Hinweis zum Anrufverhalten:
Seit dem 10. Dezember 2012 hat das ServiceCenter der Landes¬regierung „Nordrhein-Westfalen direkt“ eine neue Telefonnummer und ist dann unter der 0211/837-1001 über Festnetz zu erreichen.

Die bisherige gebührenpflichtige Rufnummer 01803/100110 wird nicht komplett abgeschaltet, sondern hat eine kostenfreie Bandansage mit dem Hinweis auf die neue Erreichbarkeit von „Nordrhein-Westfalen direkt“.

Pressekontakt:

Detlef Feige (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen)
Telefon 0211 / 8792-255

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