Weitere zwei Millionen Euro für Telemedizin in der ambulanten Patientenversorgung

Das Land verlängert die Fördermaßnahme für technische Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen

7. April 2020
phb Telemedizin

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr erneut zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung zur Verfügung.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr erneut zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung zur Verfügung. „Ich freue mich sehr, dass wir unsere Förderung auch dieses Jahr fortsetzen können. Nach dem Erfolg unseres Förderprogramms 2019 bin ich mir sicher, dass die zusätzlichen Fördermittel auch in diesem Jahr in voller Höhe abgerufen werden“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Interesse an der Telemedizin steigt mehr und mehr.“
 
Im letzten Jahr hatte das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Hausärzteverbänden und den Krankenkassen ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen konnten. Anträge konnten bis Mitte Februar bei den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen eingereicht werden, die auch die Auszahlung der Fördermittel übernommen haben. Die Nachfrage übertraf alle Erwartungen, sodass die gesamte Fördersumme verausgabt werden konnte.
 
„Telemedizinische Anwendungen stellen – sowohl für Ärzte und Psychotherapeuten, als auch für Patienten – im Versorgungsalltag einen großen Nutzen dar. Dies erkennen wir insbesondere in der aktuellen Situation. Die enorme Nachfrage in den letzten vier Wochen zeigt uns, dass wir mit dem Ausbau der Telemedizin in NRW einen wichtigen Schritt –  zur richtigen Zeit – getan haben. Ich begrüße daher die Initiative von Minister Laumann, den Ausbau der Telemedizin in NRW finanziell weiter zu fördern, sehr“, sagt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
 
„Ich freue mich über die positive Resonanz auf das Förderprogramm“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Gerade im aktuellen Fall des Corona-Virus erleben wir hautnah, wie sinnvoll der Einsatz von telemedizinischen Lösungen das Versorgungsgeschehen ergänzen kann. So bieten etwa Videosprechstunden die Chance, Patienten ohne persönlichen Kontakt in der Praxis zu versorgen, um sie so vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.“
 
Ein Grund für die große Nachfrage liegt auch in den steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Corona-Virus. Telemedizinische Anwendungen können die gesundheitliche Versorgung ergänzen und schließen gleichzeitig eine Ansteckungsgefahr aus. So stößt das Angebot insbesondere in der so genannten sprechenden Medizin, etwa bei Psychotherapeuten, auf große Resonanz.
 
So hat allein die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in ihrem Bereich festgestellt, dass insgesamt knapp 4.000 Genehmigungen für Videosprechstunden erteilt wurden. Darunter sind alleine fast 2.000 Genehmigungen für Psychotherapeuten. Das bedeutet, knapp 70 Prozent der 2.862 Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe können bereits die Videosprechstunde nutzen. Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind in den letzten Wochen ca. 4.000 Anträge auf Genehmigung zur Durchführung der Videosprechstunde eingegangen. Die Ärzte und Psychotherapeuten brauchen aber nicht auf die Genehmigung warten, sondern können direkt mit der Videosprechstunde starten. Anträge werden überdurchschnittlich häufig von Psychotherapeuten und Allgemeinmedizinern gestellt. Aber auch viele Fachärzte haben Anträge gestellt und bieten die Videosprechstunde mittlerweile an.
 
Die Anschubfinanzierung für die Telemedizin in der ambulanten Versorgung ist neben der Gründung des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen ein weiterer Baustein für den Aufbau eines landesweiten digital unterstützten Versorgungsnetzes.
 
Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie je nach Zuständigkeit auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe oder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
 
 

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