„Votum für NPD-Verbotsantrag ist Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen Rechtsextremismus“ / NRW-Innenminister Jäger sieht gute Erfolgschancen für ein Verbot der rechtsextremistischen Partei
Als „klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten“ begrüßte NRW-Innenminister Ralf Jäger das heutige Votum der Innenministerkonferenz für ein neues NPD-Verbotsverfahren. „Die vorliegende Materialsammlung enthält viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet“, erklärte der Minister in Rostock.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Als „klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten“ begrüßte NRW-Innenminister Ralf Jäger das heutige Votum der Innenministerkonferenz für ein neues NPD-Verbotsverfahren. „Die vorliegende Materialsammlung enthält viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet“, erklärte der Minister in Rostock. „Es ist deshalb richtig, jetzt den Verbotsantrag zu wagen.“ Zuvor hatten die Innenminister und -senatoren der Länder beschlossen, den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einen entsprechenden Verbotsantrag vorzuschlagen. Die Länderchefs wollen hierüber morgen abschließend beraten.
„Es wäre gut, wenn neben dem Bundesrat auch die Bundesregierung und der Bundestag für ein Verbotsverfahren einträten“, unterstrich der NRW-Innenminister. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.“ Der Kampf gegen den Rechtsextremismus müsse auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden fortgeführt werden. Jäger kritisierte, dass Bundesinnenminister Friedrich immer noch keine klare Position bezogen habe. „Nach sieben Monaten Zusammentragen und Sichten des Materials kann es nun kein Vielleicht mehr geben. Ja oder Nein - das hätte ich auch von Herrn Friedrich erwartet.“
Jäger betonte, dass die Innenminister und -senatoren der Länder ihre Entscheidung durchaus kontrovers diskutiert und sorgfältig abgewogen haben. „Ob die umfangreiche Materialsammlung letztlich genügend Hinweise liefert, um die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es gibt Risiken, aber auch die realistische Chance, die Karlsruher Richter von der Verfassungswidrigkeit der NPD zu überzeugen. Am Ende waren wir uns einig: Wir sollten diese Chance jetzt nutzen“, erklärte der NRW-Innenminister.
Jäger wies darauf hin, dass die Innenminister und -senatoren enorme Anstrengungen unternommen haben, um die bekannten rechtlichen Anforderungen für ein Verbot zu erfüllen. So hatten die Verfassungsschutzbehörden bereits vor Monaten ihre V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet. Für den NRW-Innenminister und seine Kollegen steht fest: „Die NPD bereitet den Boden für braune Gewalt und schürt Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie ist menschenverachtend und antidemokratisch. Sie bietet eine ideologische Plattform für geistige Brandstifter. Deshalb ist es unser klares Ziel, ein Verbot der NPD zu erreichen.“
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