Vorsorgevollmacht für jeden - egal wie alt / Experten informieren über rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung / Ratschläge per Telefon für Angehörige und Betroffene am Donnerstag, 6. Juni 2013, von 15.00 bis 16.30 Uhr

4. Juni 2013
Default Press-Release Image

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. Juni 2013, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Justiz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Justizministerium teilt mit:

Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind.

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 6. Juni 2013, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.

Hinweis zum Anrufverhalten:
Seit dem 10. Dezember 2012 hat das ServiceCenter der Landesregierung „Nordrhein-Westfalen direkt“ eine neue Telefonnummer und ist dann unter der 0211/837-1001 über Festnetz zu erreichen.

Die bisherige gebührenpflichtige Rufnummer 01803/100110 wird nicht komplett abgeschaltet, sondern hat eine kostenfreie Bandansage mit dem Hinweis auf die neue Erreichbarkeit von „Nordrhein-Westfalen direkt“.

Pressekontakt:
Detlef Feige (Justizministerium)
Telefon 0211 / 8792-255

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de