Verkehrsminister Groschek begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs: Radfahrer ohne Kopfschutz haben bei unverschuldeten Unfällen vollen Anspruch auf Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Radfahrer, die keinen Helm tragen, keine Teilschuld für einen unverschuldeten Unfall bekommen können. Verkehrsminister Michael Groschek begrüßte das Urteil der Karlsruher Richter. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte zuvor einer Radlerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, weil die Frau keinen Kopfschutz getragen hatte. Hierzu sagte Groschek: „Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat, denn dieses hätte quasi eine Helmpflicht durch die Hintertür bedeutet. Wir wissen aus Ländern wie Australien oder Kanada, dass eine Helmpflicht kontraproduktiv sein kann: Mit der Einführung der Helmpflicht in diesen Ländern, ist die Zahl der Radfahrer deutlich gesunken.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Radfahrer, die keinen Helm tragen, keine Teilschuld für einen unverschuldeten Unfall bekommen können. Verkehrsminister Michael Groschek begrüßte das Urteil der Karlsruher Richter. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte zuvor einer Radlerin 20 Prozent Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben, weil die Frau keinen Kopfschutz getragen hatte.
Hierzu sagte Groschek: „Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat, denn dieses hätte quasi eine Helmpflicht durch die Hintertür bedeutet. Wir wissen aus Ländern wie Australien oder Kanada, dass eine Helmpflicht kontraproduktiv sein kann: Mit der Einführung der Helmpflicht in diesen Ländern, ist die Zahl der Radfahrer deutlich gesunken. Freiwillig setzen aber immer mehr Radler einen Helm auf.“ Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs hat sich die Prozentzahl der Helmträger in Deutschland innerhalb von zwei Jahren von elf auf 15 Prozent erhöht.
„Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde und vernünftige Bewegung“, so Groschek. „Es ist gut, wenn sich Fahrradfahrer für einen Helm entscheiden, aber sie müssen auch wissen: Ein Helm kann keine Unfälle vermeiden. Hier können vor allem ausgeklügelte Verkehrskonzepte helfen, die Unfallzahlen zu reduzieren. Und natürlich aufmerksame und umsichtige Auto- und Radfahrer.“
Pressekontakt: maik.grimmeck@mbwsv.nrw.de, Telefon: 0211/3843-1019
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |