Verbraucherschutzministerium will faire Verbraucherverträge durchsetzen

Ministerin Heinen-Esser: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Krise hinaus gestärkt werden / Land stellt 110 Millionen Euro bis 2025 zur Unterstützung der Verbraucherzentrale bereit

1. Februar 2021
Presse-Briefing zur aktuellen Lage und zu weiteren Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur die Wirtschaftsbranche hart, sondern auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Kurzarbeit oder gar der Verlust des Jobs bedeuten finanzielle Notlagen. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser will die Bürgerinnen und Bürger entlasten und hat deshalb unter anderem eine Bundesratsinitiative für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur die Wirtschaftsbranche hart, sondern auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Kurzarbeit oder gar der Verlust des Jobs bedeuten finanzielle Notlagen. Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser will die Bürgerinnen und Bürger entlasten und hat deshalb unter anderem eine Bundesratsinitiative für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht: „Neu abgeschlossene Verträge sollten deutlich kürzere Laufzeiten von maximal einem Jahr haben, Verträge sollten stillschweigend um maximal drei Monate verlängert werden können. Das schafft Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, stärkt das Verbrauchervertrauen und belebt den Wettbewerb.“ Ein entsprechender Änderungsantrag wurde von Nordrhein-Westfalen in den Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates eingebracht, der Bundesrat stimmt am 12. Februar 2021 über den Antrag ab.
 
Zunehmende Sorgen und Nöte registriert auch die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Allein über die Corona-Hotline wurden seit März 2020 bislang gut 31.000 telefonische Kurzberatungen durchgeführt. Rund 5.000 Verbraucheranliegen per E-Mail wurden monatlich zudem alleine im Servicecenter bearbeitet – hinzu kommen zahlreiche Verbraucheranfragen, die laufend von den Beratungskräften in ihren jeweiligen Kommunen über digitale Wege beantwortet werden.
 
„Die Anfragen sind breit gefächert: Die Menschen haben Fragen rund um die Corona-Verordnungen wie geschlossene Fitness-Studios oder geplante Urlaube“, schilderte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Viele wenden sich aber auch an uns, weil wegen Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust oder weggefallenem Minijob die Budgets auf Kante genäht sind und deshalb die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können. Neben direkter Hilfe durch sozialpolitische Maßnahmen fordern wir daher, die Kreditraten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen Corona vorübergehende Einkommenseinbußen und Liquiditätsprobleme haben, erneut für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ohne Mehrkosten zu stunden.“
 
Ministerin Heinen-Esser wies darauf hin, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Krise Gutscheine akzeptiert oder die Lieferangebote des örtlichen Handels wahrgenommen hätten. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die finanziell dazu in der Lage waren, haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die Unternehmen sollten nun im Gegenzug kulant sein und bei Zahlungsschwierigkeiten angemessene und vernünftige Ratenzahlungen vereinbaren“, forderte Heinen-Esser. Sie forderte auch die Energieversorgenden auf, weiterhin auf Strom- oder Gassperren bei Zahlungsrückständen zu verzichten.

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Unterstützung der Verbraucherzentrale bis 2025 gesichert
 
Um die unabhängige Arbeit der Verbraucherzentralen zu stärken und ein flächendeckendes und themenübergreifendes Beratungsangebot sicherzustellen, wird die Landesregierung die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre werden insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt. Dazu haben Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW e.V., heute eine gemeinsame Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.
 
„Die Verbraucherzentrale ist eine unverzichtbare Institution, der wir Unterstützung ohne Wenn und Aber zusagen. Kein anderes Bundesland unterstützt den Verbraucherschutz finanziell so stark wie Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich, dass wir in diesen schwierigen Zeiten das Angebot der Verbraucherzentrale nochmals erheblich ausbauen und stärken können. Das Beratungsangebot ist bundesweit einmalig. Mit der Finanzierungszusage sollen unter anderem digitale Angebote und die Zukunftsthemen Klima und Energie weiter ausgebaut werden“, sagte Heinen-Esser.
 
Für das Jahr 2021 wird die Landesregierung der Verbraucherzentrale NRW eine institutionelle Förderung in Höhe von rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein erheblicher Zuwachs; im vergangenen Jahr lag die Förderhöhe noch bei rund 16,5 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung steigt also um rund 4,5 Millionen Euro an. Bis zum Jahr 2025 soll die Förderung um weitere 2,5 Millionen auf dann 23,6 Millionen Euro jährlich anwachsen.
 
Schuldzinski betonte: „Wir danken für diese tolle Anerkennung der erfolgreichen Arbeit in unseren Beratungsstellen und der Zentrale in Düsseldorf. Das ist ein starkes Signal der Landesregierung für einen zukünftigen Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.“ Die durch Corona noch beschleunigte Digitalisierung bringe viel Dynamik in den Verbraucheralltag und in die Arbeit der Verbraucherzentrale NRW. „Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher genau dort abholen, wo sie nach unabhängiger Information und Beratung suchen. Das heißt ganz konkret: Ausbau der Telefon-, Mail- und Videoberatung als Ergänzung der persönlichen Beratung vor Ort, Weiterentwicklung der Informationsangebote auf unserer Homepage sowie digitaler Bildungstools wie Online-Seminare. Hinzu kommt die inhaltliche und juristische Auseinandersetzung mit verbraucherfeindlichen Praktiken im Internet oder bei neuen digitalen Produkten.“
 
Hintergrund
 
Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung. „Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen und einfordern. Da helfen die Verbraucherzentralen, denn sie beraten frei von Provisionsinteressen und Vertriebsvorgaben“, unterstrich Ministerin Heinen-Esser die Bedeutung der Verbraucherzentralen.
 
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