Verbraucherschutzministerium veröffentlicht erste anerkannte Tierschutzvereine / Gesetz über das Verbandsklagerecht ermöglicht Tierschutzorganisationen umfassende Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte
NRW stärkt den Tierschutz: Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine auf seiner Internetseite (www.umwelt.nrw.de) veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben. „Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte Minister Johannes Remmel.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
NRW stärkt den Tierschutz: Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine auf seiner Internetseite (www.umwelt.nrw.de) veröffentlicht, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen erhalten haben. „Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte Minister Johannes Remmel.
Mit dem neuen Verbandsklagerecht wird dort eine Überprüfung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch Gerichte möglich, wo es sie bislang nicht gab. Gesetzlich festgelegte Kriterien stellen sicher, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können. Das Verbraucherschutzministerium hat jetzt die folgenden sieben Vereine offiziell bestätigt und veröffentlicht: Animal Rights Watch, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Tierschutzbund, Deutsches Tierschutzbüro, Europäischer Tier- und Naturschutz, Landestierschutzverband NRW, Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner. Mit der offiziellen Anerkennung haben diese Tierschutzvereine nun die Berechtigung, die neuen Rechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Im Juni 2013 hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes beschlossen und war damit Vorreiter in Deutschland. Mit diesem Gesetz war NRW das erste Bundesland, das Tierschutzvereinen umfassende Klage- und Beteiligungsrechte ermöglichte.
Bisher konnte zwar gegen zu viel Tierschutz geklagt werden, nicht jedoch gegen zu wenig Tierschutz. Das Verbandsklagerecht schafft hier neue Möglichkeiten, ohne aber berechtigte Interessen von Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu verletzen. Damit wird per Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel „Tierschutz“ umgesetzt und die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen werden gestärkt.
Nach der Anerkennung durch das Land eröffnet das Gesetz den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Hühnerschnäbeln oder der Schwänze von Kälbern erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist eine Feststellungsklage zulässig. Inzwischen haben einige andere Bundesländer den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf als Vorbild für entsprechende eigene Gesetzesvorhaben genommen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Raphaela Hensch, Telefon 0211 4566-748.
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