Verbraucherschutzministerium legt Landtag Ergebnisse der Schwerpunktuntersuchung zu Bubble Tea vor

24. September 2012
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Am 22. August 2012 berichtete die Rheinische Post, dass Wissenschaftler der Rheinischen-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen in Zu­sammenarbeit mit der Firma Leco aus Mönchengladbach in Bubble Tea „giftige Inhaltstoffe“ nachgewiesen haben. Dabei soll es sich unter anderem auch um bromierte Biphenyle gehandelt haben, die als PCB-ähnliche Substanzen eingestuft wurden.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Untersuchungsämter: Keine Hinweise auf bromierte Biphenyle – Weiterhin Kritik an ungenügender Kennzeichnung und am hohen Zuckergehalt

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:


Am 22. August 2012 berichtete die Rheinische Post, dass Wissenschaftler der Rheinischen-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen in Zu­sammenarbeit mit der Firma Leco aus Mönchengladbach in Bubble Tea „giftige Inhaltstoffe“ nachgewiesen haben. Dabei soll es sich unter anderem auch um bromierte Biphenyle gehandelt haben, die als PCB-ähnliche Substanzen eingestuft wurden. Die Aachener Wissenschaftler sollen zudem bei der Suche nach Allergie auslösenden Substanzen mit­hilfe eines neuen Analysengerätes in den zur Aromatisierung verwendeten Kügelchen für Bubble Tea Stoffe nachgewiesen haben, die ihrer Ansicht nach das Krebsrisiko von Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöhen können.

Bubble Tea war mehrfach in Untersuchungseinrichtungen verschiedener Bundesländer, auch in Nordrhein Westfalen, untersucht worden. Dieses Getränk und seine Bestandteile wurden bisher vor allem wegen fehlen­der Angaben von Zusatzstoffen beanstandet. Hinweise zu gesundheits­gefährdenden Inhaltsstoffen lagen aus Sicht der amtlichen Lebens­mittelüberwachung aber bisher nicht vor. Besonders Sicherheitshin­weise wegen der Problematik durch die Verschluckbarkeit der Kügel­chen bei Kindern unter vier Jahren fehlten häufig. Dieser Warnhinweis ist bisher noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber immer öfter angemahnt, auch von NRW. Auch das Bundesinstitut für Risiko­bewertung sieht die Notwendigkeit für einen solchen Warnhinweis.

Unabhängig davon ist das Modegetränk Bubble-Tea schon allein wegen des hohen Zuckerzusatzes ein extrem kalorienreiches Getränk (300-500 kcal entspricht einer Hauptmahlzeit) und wird daher aus ernährungs­physiologischen Gründen kritisch bewertet.

Nach dem Medienbericht hat Verbraucherschutzminister Johannes Remmel eine Schwerpunktuntersuchung angeordnet, bei der insgesamt 84 Proben (44 Proben Kügelchen, 34 Proben Fruchtsirup, 6 Proben komplette Teegetränke) auf das Vorkommen vor allem der Stoffe unter­sucht wurden, die die Aachener Wissenschaftler bei Ihren Analysen gefunden hatten. Dies waren vor allem bromierte Biphenyle, Acetophe­non und Styrol. Zusätzlich wurde im Rahmen der Aktion auch auf Schwermetalle untersucht sowie auf andere Inhaltstoffe, die ggf. bei der Herstellung von Aromen entstehen. Das Ministerium hat dem zustän­digen Landtagsausschuss jetzt den Bericht vorgelegt.

Die Untersuchungsergebnisse der Schwerpunktuntersuchung durch die amtlichen Untersuchungseinrichtungen in NRW zeigen, dass bromierte Biphenyle in den Bubble-Tea-Kügelchen nicht nachweisbar sind. Außerdem konnten weder Styrol, Acetophenon oder Phthalate in den Kügelchen nachgewiesen werden, noch wurden nennenswerte Gehalte an Schwermetallen oder anderen ggf. gesundheitsgefährdenden Stoffe nachgewiesen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

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