Umweltministerium und Bezirksregierung Münster bestätigen Duldung des Weiterbetriebs des Alt-Kraftwerks Datteln
Nach intensiven Gesprächen des Umweltministeriums, der Bezirksregierung Münster und der Firma EON steht nunmehr fest, dass ab 2013 über eine gestreckte Stilllegungsverfügung eine Duldung des Weiterbetriebs der Blöcke I-III des alten Kraftwerkes Datteln grundsätzlich erfolgen kann.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Nach intensiven Gesprächen des Umweltministeriums, der Bezirksregierung Münster und der Firma EON steht nunmehr fest, dass ab 2013 über eine gestreckte Stilllegungsverfügung eine Duldung des Weiterbetriebs der Blöcke I-III des alten Kraftwerkes Datteln grundsätzlich erfolgen kann. Die Verfügung soll sicherstellen, dass das bestehende Kraftwerk auch im nächsten Jahr Bahnstrom und Fernwärme erzeugen kann, obwohl EON im Jahr 2006 auf die Genehmigung zum Betrieb des Kraftwerks zum Ende des Jahres 2012 verzichtet hatte. Nach einem Urteil des OVG Münster vom 21. März 2012 führt dieser Verzicht zu einem Erlöschen der Genehmigung.
Umweltminister Johannes Remmel: „Sollte das Bundesverwaltungsgericht Mitte November die OVG-Entscheidung bestätigen, so kann unmittelbar im Anschluss eine formelle Duldung erfolgen. Dies ist das Ergebnis einer sehr intensiven Diskussion und Prüfung. Die Duldung eines ungenehmigten Anlagenbetriebes ist rechtlich nur in Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall besteht hier, weil die Erzeugung von Bahnstrom und Fernwärme im öffentlichen Interesse ist. Darüber hinaus musste auch detailliert geprüft werden, ob und welche Alternativen zur Energieversorgung bestehen.“
Als Ergebnis dieser Prüfung errichtet EON einen Bahnstromkonverter in Datteln, der ab 2014 die Versorgung übernehmen wird. Dieser Konverter ist im August 2012 von der Bezirksregierung Münster genehmigt worden. Weiterhin soll in Datteln ab 2014 der bestehende Heizkessel des Altkraftwerkes neu genehmigt werden, der dann auch die Fernwärmeversorgung sicherstellt. Die insoweit befristete Duldung steht auch unter dem Vorbehalt, dass das Kraftwerk auch weiterhin alle materiellen Anforderungen des Umweltrechts einhält, was durch stetige Kontrollen nachgehalten wird.
Pressemitteilung des NRW-Umweltministeriums zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2012: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse120321_a.php
Pressemitteilung des OVG zum Urteil (21. März 2012): http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/14_120321/index.php
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294.
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