Schuldnerportal geht an den Start
Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes am 17. Juli 2022 ist es möglich, dass Verfahren auf Antrag eines Schuldners auch öffentlich geführt werden.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Das neue Restrukturierungsgesetz soll Schuldnern und Schuldnerinnen dabei helfen, drohende Insolvenzen frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Nordrhein-Westfalen schafft damit federführend für die Länder die technische Voraussetzung einer transparenten Umsetzung des Sanierungsrechts.“
Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsgesetzes am 17. Juli 2022 ist es möglich, dass Verfahren auf Antrag eines Schuldners auch öffentlich geführt werden. Die öffentliche Führung ermöglicht es, dass auch Gläubigerinnen und Gläubiger von dem Restrukturierungsverfahren Kenntnis nehmen können, die durch die Schuldnerin oder den Schuldner nicht eigens einbezogen worden sind.
Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen. Dieser soll es Unternehmen erlauben, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren und damit eine Insolvenz zu vermeiden.
Mit dem Inkrafttreten hat daher auch das internetbasierte Restrukturierungsportal (https://www.restrukturierungsbekanntmachung.de) am
17. Juli 2022 seine Arbeit aufgenommen. Dieses Portal wurde in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) in wenigen Monaten entwickelt und technisch umgesetzt.
Künftig soll eine Anbindung des nationalen Restrukturierungsportals an das europäische Insolvenzportal realisiert werden. Die Bekanntmachungen können daher augenblicklich noch keine grenzüberschreitende Wirkung entfalten. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wird diese Anbindung so schnell wie möglich herstellen.