Rot-grüner Länderantrag zur Aufhebung des Kooperationsverbotes ist auf dem Weg

3. September 2012
Default Press-Release Image

Die rot-grün regierten Länder sind mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbotes einen wichtigen Schritt weiter gekommen.

Schule und Bildung
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilen mit:

Die rot-grün regierten Länder sind mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbotes einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Der Ausschuss für Kulturfragen hat in seiner heutigen Sitzung dem Bundes­rat empfohlen, die Bundesregierung aufzufordern, „mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung zu beraten mit dem Ziel, nachhaltige Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu erreichen und vor allem dauerhaft eine ange­messene Finanzausstattung zu sichern.“ Der Bundesrat wird aufgefor­dert, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände­rung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) abzulehnen, der sich allein auf den Hochschulbereich bezieht.

„Wir brauchen eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich, denn die Herausforderungen, vor denen wir beim Zugang zu Bildung stehen, haben immer mehr eine so­zialpolitische Dimension“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf dient nicht dazu, die aktuellen Herausforderung im Bildungs- und Wissenschaftsbe­reich zu bewältigend.“

„Der Gesetzentwurf des Bundes zielt nicht auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ab, sondern der Bund will nur einige wenige Einrich­tungen im Hochschulbereich fördern. Dabei müssen die Bedingungen in Forschung und Lehre insgesamt verbessert werden“, fordert Wissen­schaftsministerin Svenja Schulze. „Was wir brauchen ist ein Ansatz für den gesamten Bildungsbereich.“

Dieser stehe vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gelte, so die beiden Ministerinnen. Dazu zählen die Umsetzung der UN-Be­hindertenrechtskonvention im gesamten Bildungsbereich, die Stärkung der Integrationspolitik durch bessere Bildung, die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, die Sicherung kommunaler Bildungsinfrastruktu­ren, der weitere quantitative und qualitative Aufbau von Ganztagsschu­len und die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus sowie die weitere drastische Reduzierung der Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher.

„All diese Herausforderungen werden wir nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigen können“, so die Ministerinnen Löhrmann und Schulze. „Es geht ausdrücklich nicht darum, in die Zuständigkeit de Länder bei der Schulgesetzgebung einzugreifen, sondern die sozialpoli­tische Dimension des Zugangs zu Bildung gesamtstattlich zu stärken.“
 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Telefon 0211 896-4790.

Kontakt

Pressekontakt

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-3505
E-Mail: presse [at] msb.nrw.de

Bürgeranfragen

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-40
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de