Rechte der Gerichtsvollzieher gestärkt – Breite Zustimmung für Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur „Entschlackung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung“ erarbeitet.
Justiz
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur „Entschlackung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung“ erarbeitet, dem heute mit großer Mehrheit im Bundesrat zugestimmt wurde.
Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen werden die Rechte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gestärkt, um verschwiegenes Schuldnervermögen für Gläubiger besser ermitteln zu können. Dem Berufsstand der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher soll ergänzend zur geltenden Rechtslage ermöglicht werden:
- Einsichtnahme in das Grundbuch zur Ermittlung von vermögensrelevanten Grundstücksrechten
- Umfassendes Auskunftsverlangen bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Durchführung etwa einer Lohnpfändung oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes
- Umfassendes Auskunftsverlangen bei den Rentenversicherungsträgern (bislang nur bei einer Forderungshöhe ab 500 Euro möglich)
Durch die verbesserte Sachaufklärung sind zukünftig höhere Vollstreckungserlöse für die Gläubiger zu erwarten. Zudem wird das Eintreiben von Außenständen insgesamt schneller, effizienter, kostengünstiger und der Wirtschaftsstandort Deutschland dadurch gestärkt.