Radschnellwege in Nordrhein-Westfalen: Land und Verbände einigen sich auf Anforderungen

24. September 2012
Default Press-Release Image

Nach Vorbildern aus Kopenhagen oder den Niederlanden soll als erstes Projekt in NRW der Radschnellweg Ruhr entstehen. Aber was ist ein Radschnellweg? Hat er zwei Richtungsfahrbahnen und ist kreuzungsfrei wie eine Autobahn? Welche Kriterien muss ein Radschnellweg erfüllen?

Verkehr
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:

Nach Vorbildern aus Kopenhagen oder den Niederlanden soll als erstes Projekt in NRW der Radschnellweg Ruhr entstehen. Aber was ist ein Radschnellweg? Hat er zwei Richtungsfahrbahnen und ist kreuzungsfrei wie eine Autobahn? Welche Kriterien muss ein Radschnellweg erfüllen?

Dieser Frage gingen jetzt auf Einladung des Verkehrsministeriums NRW rund 50 Verkehrsexperten nach. Seit dem Frühjahr hat ein Kreis von Verkehrsplanern, Verkehrsrechtlern, Straßenbauern, Kommunalen Spitzenverbänden, Vertretern der Fahrradverbände und der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise (AGSF), ein Anforderungsprofil für Radschnellwege (Anlage) festgeschrieben. Den Verkehrsexperten zufolge soll der Radverkehr auf Radschnellwegen sicher, zügig, ohne Behinderung, getrennt vom Fußverkehr und auf ausreichend breiten Wegen fließen können. Überholen und nebeneinander fahren soll immer möglich sein. Damit setzt NRW Maßstäbe, denn selbst bei den Vorreitern in den Niederlanden, in Dänemark und Finnland gibt es bis heute keine einheitlichen Kriterien für Radschnellwege.

Verkehrsminister Michael Groschek sagte zu dem jetzt vorgelegten Katalog: „Mit dem Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität hat NRW klar gemacht, dass uns die Förderung der Nahmobilität sehr wichtig ist. Radschnellwege sind ein Schlüsselbaustein des Aktionsplans. Mit den Kriterien für Radschnellwege geben wir Kommunen wichtige Hinweise, auf welche Anforderungen sie bei der Planung achten sollen. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen Radschnellwege zu einem Premiumprodukt für den Radverkehr in NRW entwickeln.“

Für den Radschnellweg Ruhr wird zurzeit vom Regionalverband Ruhrgebiet eine Machbarkeitsstudie erstellt. In einem Planungswettbewerb, den das Land mit Unterstützung der AGFS Ende des Jahres starten will, sollen darüber hinaus fünf weitere Projekte für Radschnellwege gefunden werden. Bis Mitte 2013 können Kommunen Konzepte beim Verkehrsministerium einreichen. Die fünf besten Vorschläge erhalten dann eine finanzielle Förderung der Machbarkeitsstudie und anschließend auch der Planung des Radschnellwegs.

Hinweis: Den „Kriterienkatalog für das Premiumprodukt Radschnellwege“ finden Sie unter www.mbwsv.nrw.de als Anlage zu dieser Pressemitteilung.

Pressekontakt:

E-Mail: maik.grimmeck@mbwsv.nrw.de

Telefon 0211/3843-1019

Kontakt

Pressekontakt

Verkehr

Telefon: 0211 3843- 1043
E-Mail: presse [at] vm.nrw.de

Bürgeranfragen

Verkehr

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de