progres.nrw-Markteinführung - Neue Förderperiode startet

6. März 2013
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Nordrhein-Westfalen treibt die Energiewende durch die Bereitstellung von Fördermitteln voran. Das Klimaschutzministerium hat die förderpolitischen Aktivitäten zur NRW-Energiepolitik im Programm progres.nrw gebündelt; mit dem Baustein progres.nrw-Markteinführung wird eine breite Palette von Förderungen rund um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in NRW angeboten. Das betrifft beispielsweise thermische Solaranlagen, Wohnungslüftungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, Kraft-Wärme-Kopplung in Privathaushalten, Biomasseanlagen oder den Passivhausbau. progres.nrw-Markteinführung ist damit das wichtigste Förderinstrument für Unternehmen, Kommunen und vor allem für private Antragstellerinnen und Antragsteller.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Nordrhein-Westfalen treibt die Energiewende durch die Bereitstellung von Fördermitteln voran. Das Klimaschutzministerium hat die förderpolitischen Aktivitäten zur NRW-Energiepolitik im Programm progres.nrw gebündelt; mit dem Baustein progres.nrw-Markteinführung wird eine breite Palette von Förderungen rund um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in NRW angeboten. Das betrifft beispielsweise thermische Solaranlagen, Wohnungslüftungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, Kraft-Wärme-Kopplung in Privathaushalten, Biomasseanlagen oder den Passivhausbau. progres.nrw-Markteinführung ist damit das wichtigste Förderinstrument für Unternehmen, Kommunen und vor allem für private Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die Richtlinie zu progres.nrw-Markteinführung wird fortlaufend den rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach dem vorläufigen Antragsstopp im November 2012 ist nun die neue Förderperiode gestartet. Um den Wettbewerb zu stärken, werden die jeweiligen Förderbedingungen kontinuierlich so gestaltet, dass die selbsttragende Wirtschaftlichkeit der geförderten Anlagentechniken forciert wird. Anträge können bis November 2013 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die zuständig für die NRW-weite Umsetzung des Förderprogramms ist.

Im Jahr 2012 wurden über progres.nrw-Markteinführung fast 4.000 Einzelmaßnahmen über elf Millionen Euro gefördert.

Nähere Informationen zu progres.nrw-Markteinführung gibt es auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderprogramm_progres_nrw/markteinfuehrung/index.php und unter der NRW.direkt-Rufnummer 0211 837 1001.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589 (Nora Gerstenberg).

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