"Opa lässt sich nicht helfen!" - Justiz-Experten informieren über die rechtliche Betreuung bei Krankheit und Behinderung
Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Aber wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet im Akutfall? Und wie kann ich vorsorgen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 4. September 2014.
Das Justizministerium teilt mit:
Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Aber wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet im Akutfall? Und wie kann ich vorsorgen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am
4. September 2014.
In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: 0211/837-1937.
Pressekontakt: Detlef Feige (Justizministerium) - Telefon: 0211 / 8792-255
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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
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