Nordrhein-Westfalen wird ein Gesetz zur Ausweitung der Auskunftsrechte für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Bundesrat einbringen
Nach Billigung durch das Kabinett am 26. Februar 2019: Durch schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken
Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 hebt die besondere Bedeutung der schnellen und effektiven Beitreibung von Außenständen für die Wirtschaft hervor. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es daher, die Zwangsvollstreckung zu beschleunigen.
Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 hebt die besondere Bedeutung der schnellen und effektiven Beitreibung von Außenständen für die Wirtschaft hervor. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es daher, die Zwangsvollstreckung zu beschleunigen.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Die erschwerte Durchsetzbarkeit von Forderungen ist ein wirtschaftlicher Standortnachteil und schadet zudem der Zahlungsmoral. Wir haben deshalb mit einer Expertenkommission aus Vertretern der Gerichtsvollzieherverbände, der Oberlandesgerichte, des Ausbildungszentrums der Justiz und des Ministeriums der Justiz Vorschläge zu einer „Entschlackung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung“ erarbeitet.“
Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen sollen die Rechte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gestärkt werden. Diesen soll ergänzend zur geltenden Rechtslage ermöglicht werden:
- Einsichtnahme in das Grundbuch zur Ermittlung von vermögensrelevanten Grundstücksrechten
- Umfassendes Auskunftsverlangen bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Durchführung etwa einer Lohnpfändung oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes
- Umfassendes Auskunftsverlangen bei den Rentenversicherungsträgern (bislang nur bei einer Forderungshöhe ab 500,- EURO möglich)
- Stärkere Einbindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in das Insolvenzverfahren zur Ermittlung von verbliebenen Vermögenswerten.