Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern mehr Föderalismus im Gesundheitswesen

Karl-Josef Laumann und Melanie Huml: Regionale Gliederung der landesunmittelbaren Ortskrankenkassen soll erhalten bleiben

12. März 2019
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für mehr Föderalismus im Gesundheitswesen ein.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für mehr Föderalismus im Gesundheitswesen ein. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Dienstag in München: „Versorgung findet bei den Menschen vor Ort statt - und nicht am grünen Tisch in Berlin. Deshalb muss es mehr Spielräume für die Vertragspartner vor Ort geben!“
 
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann unterstrich: „Wir lehnen weitere Zentralisierungen im Gesundheitswesen ab. Deshalb fordern Nordrhein-Westfalen und Bayern auch übereinstimmend von der Bundesregierung den Erhalt der regionalen Gliederung der landesunmittelbaren Ortskrankenkassen. Deren bundesweite Öffnung würde zu negativen Folgen für die Versorgung vor Ort und für den flächendeckenden Service für die Versicherten führen.“
 
Außerdem dringen die beiden Bundesländer auf mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Huml erläuterte: „Dafür ist eine faire Finanzierungsgrundlage unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zwingend erforderlich. Wir verlangen deshalb die umgehende Einführung eines Regionalfaktors im Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (Morbi-RSA) - und zwar eingebettet in eine ausgewogene Gesamtreform der Kassenfinanzierung.“
 
Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist bereits festgehalten, dass der Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt und vor Manipulation geschützt werden soll. Nach den bisher vorliegenden Zeitplanungen des Bundesgesundheitsministeriums soll dazu im Frühjahr 2019 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
 
Laumann betonte: „Die Reform muss auf jeden Fall sicherstellen, dass Krankenkassen ihre regionalen Ausgaben mit den Zuweisungen aus dem Morbi-RSA decken können. Denn eine andauernde Unterfinanzierung würde absehbar das bestehende Niveau der Versorgung der Versicherten in Nordrhein-Westfalen und Bayern gefährden.“
 

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