Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen ein
Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. Dies hat das nordrhein-westfälische Kabinett in seiner auswärtigen Sitzung in Detmold beschlossen.
Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen zu erleichtern, macht sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene für eine Änderung der Abgabenordnung stark. Dies hat das nordrhein-westfälische Kabinett in seiner auswärtigen Sitzung in Detmold beschlossen.
Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense: „Freifunk-Initiativen leisten hervorragende Arbeit im Bereich der Medienkompetenz und engagieren sich uneigennützig im Ausbau einer modernen Infrastruktur mit freien WLAN-Netzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen. Dieses gesellschaftliche Engagement von Ehrenamtlichen muss als gemeinnützig anerkannt und durch eine steuerliche Begünstigung von Spenden gewürdigt werden – ebenso wie traditionelle Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die geltende Rechtslage ist hier nicht mehr zeitgemäß. Deshalb streben wir auf Bundesebene eine Erweiterung der Abgabenordnung an.“
Nur Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, dürfen Spendenquittungen ausstellen. Einige Freifunk-Vereine haben diese Anerkennung erhalten – etwa, weil sie einen in der Abgabenordnung aufgeführten Katalogzweck erfüllen, wie die Förderung der Bildung, oder weil sie mildtätige Zwecke unterstützen – zum Beispiel durch Hard- und Software-Spenden an Flüchtlingsunterkünfte. Sobald die Vereine aber darüber hinaus Freifunk-Netze aufbauen und betreiben, riskieren sie die Anerkennung als gemeinnützig. Das hat zuletzt im vergangenen Jahr das Bundesfinanzministerium bestätigt. Die Vereine dürfen dann keine für den steuerlichen Spendenabzug erforderlichen Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Minister Lersch-Mense: „Ich habe daraufhin angekündigt, dass NRW sich für Rechtsklarheit in dieser Frage einsetzen wird. Die Vereine sind auf Spenden angewiesen. Ihr Engagement für einen freien Internet-Zugang für alle soll deshalb durch eine geänderte Abgabenordnung unterstützt werden, die es ermöglicht, auch solche Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anzuerkennen, die auch bzw. ausschließlich Freifunk-Netze aufbauen und unterhalten.“
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Ehrenamtliche in so genannten Freifunk-Initiativen engagiert. Ziel der Initiativen ist es, ein kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, es zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk-Netze können von allen möglichen Nutzerinnen und Nutzern frei genutzt werden. Im Freifunk-Netz verbinden sich die Router direkt miteinander, wenn andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Durch von den Initiativen bereitgestellte Leitungen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, entstehen auch Zugänge ins Internet.
Freifunk-Netze stehen dabei nicht in Konkurrenz zu den Internetanschlüssen der Telekommunikationsanbieter, denn auch für die Verbindung der Freifunk-Netze ins Internet sind solche Anschlüsse erforderlich. Zudem verfügen Freifunk-Netze meist über eher geringe Bandbreiten und dienen mithin einer Grundversorgung, aber nicht als Alternative zu leistungsfähigen Internetanschlüssen. Durch den Aufbau von Freifunk-Netzen werden Nutzerinnen und Nutzern zugleich Kompetenzen über IT-Infrastrukturen vermittelt.
Minister Lersch-Mense: „Nordrhein-Westfalen hat sich im Bundesrat bereits erfolgreich für eine Abschaffung der Störerhaftung eingesetzt. Dies war die Voraussetzung dafür, dass Freifunk-Vereine überhaupt rechtssicher offene Internetzugänge anbieten können. Eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk ist nun die konsequente Fortsetzung der Politik der Landesregierung zum Ausbau von freiem WLAN und ein weiteres Signal, dass Nordrhein-Westfalen bei diesem Zukunftsthema im Länderkreis vorangeht.“
Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung soll dem Bundesrat Mitte Februar zugeleitet werden.
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