Neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW soll Dr. Ricarda Brandts werden
Neue Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs soll Dr. Ricarda Brandts werden. In dieser Funktion übernimmt die 57-jährige Bochumerin gleichzeitig auch die Funktion der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts. Sie wird damit Nachfolgerin von Dr. Michael Bertrams. Diesen Beschluss fasste die nordrhein-westfälische Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Ich freue mich, dass wir mit Frau Dr. Brandts eine Persönlichkeit für das höchste Richteramt in Nordrhein-Westfalen gewinnen konnten, die Führungserfahrung in der Justiz mit hoher Fachkompetenz verbindet“, sagte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Die Staatskanzlei und das Justizministerium teilen mit:
Neue Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs soll Dr. Ricarda Brandts werden. In dieser Funktion übernimmt die 57-jährige Bochumerin gleichzeitig auch die Funktion der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts. Sie wird damit Nachfolgerin von Dr. Michael Bertrams. Diesen Beschluss fasste die nordrhein-westfälische Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung in Düsseldorf.
„Ich freue mich, dass wir mit Frau Dr. Brandts eine Persönlichkeit für das höchste Richteramt in Nordrhein-Westfalen gewinnen konnten, die Führungserfahrung in der Justiz mit hoher Fachkompetenz verbindet“, sagte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. „Mit Frau Dr. Brandts wird eine herausragende Juristin, die auch in gesellschaftsrechtlichen Bereichen außerhalb der Justiz eine hohe Wertschätzung genießt, an der Spitze der Verfassungsgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen stehen“, so NRW-Justizminister Thomas Kutschaty.
Die in Erkelenz geborene Juristin absolvierte im August 1981 ihre 1. und im April 1984 ihre 2. juristische Staatsprüfung und arbeitete im Anschluss daran als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Universität Bochum. Im April 1988 begann Ricarda Brandts ihre Justizkarriere als Richterin auf Probe beim Sozialgericht in Dortmund. Nach ihrer Promotion im Januar 1990 wurde sie von 1992 bis 1994 als Richterin an das Landessozialgericht NRW abgeordnet. Im Anschluss daran erfolgte eine zweijährige Abordnung ans Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Im November 1997 wurde Brandts zur Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund ernannt, bereits knapp drei Jahre später zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts NRW. Im August 2008 wechselte Ricarda Brandts nach Kassel an das Bundessozialgericht. Ende November 2010 wurde sie dann zur Präsidentin des Landessozialgerichts ernannt.
Frau Dr. Brandts zeichnet sich durch eine Vielzahl von juristischen Veröffentlichungen und Vortragstätigkeiten aus. Sie hat Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen inne und ist seit Jahren im Nebenamt Prüferin in der 2. Juristischen Staatsprüfung beim Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich nimmt sie seit Februar 2010 den Vorsitz des Bundeswahlausschusses für die Sozialversicherungswahlen wahr. Lange Zeit war sie zudem Vorsitzende der Einigungsstelle beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen.
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